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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 23/2026

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Kollektivvertrag: KV 23/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 23/2026
Katasterzahl
XX/94/5

Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.057.546

KV 23/2026. Am 1. Dezember 2025 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer für Niederösterreich und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle Arbeiter, die in einem Betrieb im Sinne b) einschließlich der Lehrlinge mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge, beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 23/2026, Katasterzahl XX/94/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz