LAZARD CONVERTIBLE GLOBAL | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 12. Februar 2026, 10:30 Uhr
- Termin
- Donnerstag, den 12. Februar 2026 um 10:30 Uhr
- Ort
- 25, rue de Courcelles
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026
LAZARD CONVERTIBLE GLOBAL
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Sitz der Gesellschaft: 10, avenue Percier, 75008 Paris
HR PARIS Nr. 333 455 459
Einladung
Ordentliche Hauptversammlung
Die Aktionäre werden am 12. Februar 2026 um 10:30 Uhr in der 25, rue de Courcelles in Paris 8. zu einer Ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, um über die untenstehende Tagesordnung zu beraten.
Tagesordnung:
- Bericht des Verwaltungsrats über die Geschäfte des am 31. Oktober 2025 beendeten Geschäftsjahres und Rechenschaftsbericht über seine Geschäftsführung.
- Allgemeiner Bericht des Abschlussprüfers über den Abschluss für das am 31. Oktober 2025 beendete Geschäftsjahr ;
- Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder ;
- Genehmigung des Jahresabschlusses für das am 31. Oktober 2025 beendete Geschäftsjahr und Verwendung der ausschüttbaren Beträge ;
- Sonderbericht des Abschlussprüfers über die in Artikel L.225-38 des Handelsgesetzbuches genannten Vereinbarungen und Genehmigung dieser Vereinbarungen ;
- Festlegung des Gesamtbetrags der Sitzungsgelder ;
- Vollmachten für Formalitäten.
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Jeder Anteilinhaber wird unabhängig von der Zahl der Anteile in seinem Besitz zur Versammlung zugelassen und kann sich durch einen bevollmächtigten Anteilinhaber oder seinen Ehegatten vertreten lassen. Er muss den Besitz seiner Anteile durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung am Sitz der Gesellschaft mindestens zwei Werktage vor der Sitzung belegen. Inhaber von Anteilen, die auf reinen oder verwalteten Namenskonten geführt werden, sind auf einfache Vorlage eines Identitätsnachweises zur Versammlung unter dem Vorbehalt zugelassen, dass sie mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Datum der Sitzung in die Register der Gesellschaft eingetragen wurden.
In Anwendung von Artikel R.225-72 frz. Handelsgesetzbuch können die Anteilinhaber ab der vorliegenden Einladung und bis zu 25 Tage vor der Hauptversammlung die Aufnahme von Beschlussvorlagen in die Tagesordnung der Hauptversammlung beantragen. Entsprechende Anträge sind an den Sitz der Gesellschaft zu richten. Dem Antrag sind eine kurze Begründung sowie eine Kontobescheinigung beizufügen.
Die vorliegende Mitteilung gilt als Einladung unter dem Vorbehalt, dass die Tagesordnung aufgrund der beantragten Aufnahme von Beschlussvorlagen durch Anteilinhaber nicht geändert wird.
Der Verwaltungsrat
Anhänge zur Veröffentlichung
- 260126_LAZARD CONVERTIBLE GLOBAL.pdf (27.2 Kb)
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