Bildungsdirektion für Kärnten | Leitung des Bundes-Schulclusters, 9560 Feldkirchen, Zahl: 210026-9/0002-SCH/2026
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Stellenausschreibung: Leitung des Bundes-Schulclusters, 9560 Feldkirchen, Zahl: 210026-9/0002-SCH/2026
- Ausgeschriebene Stelle
- Leitung des Bundes-Schulclusters
- Ende der Bewerbungsfrist
- Freitag, den 27. Februar 2026
- Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
- Organisation
- Bildungsdirektion für Kärnten
- Übermittlung
- office@bildung-ktn.gv.at
Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026
Bildungsdirektion für Kärnten
Zahl: 210026-9/0002-SCH/2026
Schule gestalten, Schule bewegen
Gesucht wird mit 01.07.2026 eine geeignete Person für die
Leitung des Bundes-Schulclusters
9560 Feldkirchen, Flurweg 3
(Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe I1/pd).
1. Aufgabenfelder
Der Wirkungsbereich ergibt sich aus § 207o Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 [BDG 1979] bzw. § 43b Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 [VBG].
An diesem Bundes-Schulcluster wird das Bundesrealgymnasium und die Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in einem organisatorischen Verbund geführt, die Schulcluster-Leitung ist gemäß § 207n Abs. 2 Z 3 BDG 1979 am Bundesrealgymnasium Feldkirchen eingerichtet.
Der Schulcluster-Leitung obliegt die Leitung des Schulclusters in pädagogischer, in rechtlich-organisatorisch-administrativer, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht und die Vertretung der im Schulcluster zusammengefassten Schulen nach außen.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:
- strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes
- kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts
- Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
- Auswahl des pädagogischen Personals
- Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
- Konflikt- und Krisenmanagement
- Personal- und Sachmittelbewirtschaftung
- interne und externe Kommunikation
- Selbstreflexion und Selbstentwicklung
2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 VBG für eine der Schulen im Schulcluster
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
- erfolgreiche Absolvierung des „Schulmanagementkurses – berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang“ oder des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“
Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in für die Schulcluster-Leitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer für den Schulcluster einschlägigen Schule ist erwünscht.
3. Gehalt/Entgelt
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.364,60 € eine Dienstzulage, die zwischen 1.090,90 € und 2.175,60 € liegt.
Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
4. Bewerbung
In der Bewerbung sind verpflichtend
- die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
- die Führungs- und Managementkompetenzen und
- die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten
darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen.
Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.
Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht
in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr.100/1993).
Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Kärnten einzubringen und zwar auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse: office@bildung-ktn.gv.at.
Veröffentlichung: 26.01.2026
Ende der Bewerbungsfrist: 27.02.2026
Klagenfurt am Wörthersee, 19.01.2026
Die Bildungsdirektorin
HR Mag. Isabella Penz
- Verantwortlich für den Inhalt:
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