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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 19/2026

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Kollektivvertrag: KV 19/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 19/2026
Katasterzahl
XX/94/3

Veröffentlicht auf EVI am 21.01.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.035.475

KV 19/2026. Am 6. November 2025 haben die Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe angehörenden Betriebe folgender Berufszweige: a) Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und alle sonstigen, nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugehörigen Reinigungsgewerbe; b) Hausbetreuungstätigkeiten; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die gewerblichen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 19/2026, Katasterzahl XX/94/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag (Lohnvereinbarung) betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 15. Jänner 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz