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Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur | Großverfahren 10.12.2025

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Großverfahren: Flughafen Wien – Ostbahn, Errichtung Verbindungsstrecke, GZ: 2025-0.902.842

Geschäftszahl
  • 2025-0.902.842
Rechtsgrundlage
  • §§ 44a bis 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF
  • § 24e Abs. 2, § 24f Abs. 14 und § 24 Abs. 7 iVm §§ 14 und 16 Abs. 1 und § 24 Abs. 8 iVm § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), idgF
Vorhaben
  • Eisenbahnvorhaben „Flughafen Wien – Ostbahn, Errichtung Verbindungsstrecke“ („Flughafenspange“)
Einsicht in Unterlagen
  • 12.12.2025 - 30.01.2026
UVP-Behörde
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
    Radetzkystraße 2
    1030 Wien
Standortgemeinden
  • Stadtgemeinde Schwechat, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat
  • Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10, 2460 Bruck an der Leitha
  • Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf
  • Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See, Eisenstädter Straße 1a, 7100 Neusiedl am See
Online
Stellungnahmefrist
  • Donnerstag, den 15. Januar 2026
UVP-Behörde
Organisation
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2 Oberste Eisenbahnbehörde
Übermittlung
Post
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail
uvp-flughafenspange@bmimi.gv.at
Öffentliche Erörterung
  • Freitag, den 09. Januar 2026 um 10:00 Uhr
Ort der öffentlichen Erörterung
  • Multiversum Schwechat
    Möhringgasse 2/4
    2320 Schwechat
Mündliche Verhandlung
  • Montag, den 26. Januar 2026 um 10:00 Uhr
  • Dienstag, den 27. Januar 2026 um 09:30 Uhr
  • Mittwoch, den 28. Januar 2026 um 09:30 Uhr
  • Donnerstag, den 29. Januar 2026 um 09:30 Uhr
Reservetag
  • Freitag, den 30. Januar 2026 um 09:30 Uhr
Ort der mündlichen Verhandlung
  • Multiversum Schwechat
    Möhringgasse 2/4
    2320 Schwechat
Antragsteller
  • ÖBB-Infrastruktur AG

Veröffentlicht auf evi.gv.at am 10.12.2025

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

bmimi.gv.at

Geschäftszahl: 2025-0.902.842

Wien,  2. Dezember 2025

Edikt

Vorhaben „Flughafen Wien – Ostbahn, Errichtung Verbindungsstrecke“ („Flughafenspange“) (UVP-Verfahren)

Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren gemäß §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000

Kundmachung im Großverfahren

  1. der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens sowie von verbesserten Unterlagen und ergänzenden Auskünften,
  2. der Anberaumung einer öffentlichen Erörterung am 9. Jänner 2026 sowie 
  3. der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung von 26. bis 30. Jänner 2026

Die ÖBB-Infrastruktur AG hat mit Schreiben vom 10. Juni 2024 bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde) für das Eisenbahnvorhaben „Flughafen Wien – Ostbahn, Errichtung Verbindungsstrecke“ („Flughafenspange“) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die Genehmigung gemäß §§ 23b, 24 und 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) sowie alle für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen bundesgesetzlichen Genehmigungen beantragt. 

Das Vorhaben liegt im Gemeindegebiet von Schwechat, Fischamend, Klein-Neusiedl, Schwadorf, Enzersdorf an der Fischa, Trautmannsdorf an der Leitha, Bruck an der Leitha, Bruckneudorf sowie Parndorf und umfasst insbesondere den Neubau der zweigleisigen Strecke 196 01 (Flughafenspange) zur Verbindung der Strecken 191 01 (Flughafenschnellbahn) und 118 01 (Ostbahn), die gebündelte Weiterführung mit der Ostbahn bis in den Bereich Bf Bruck an der Leitha sowie damit zusammenhängende und begleitende Maßnahmen.

Der Antrag und die Einreichunterlagen (einschließlich Umweltverträglichkeitserklärung) wurden vom (seit 1. April 2025 zuständigen) Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur gemeinsam mit einer Beschreibung des Vorhabens sowie der Darlegung der rechtlichen Grundlagen mit Edikt vom 16. April 2025 am 23. April 2025 kundgemacht und dann bis einschließlich 18. Juni 2025 unter gleichzeitiger Einräumung einer Stellungnahme- bzw. Einwendungsfrist zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. 

Die von der UVP-Behörde bestellten Sachverständigen haben zum Vorhaben nunmehr ein Umweltverträglichkeitsgutachten gemäß § 24c UVP-G 2000 erstellt und darin auch die eingelangten Stellungnahmen und Einwendungen fachlich beantwortet. Von der Projektwerberin wurden zwischenzeitig zudem verbesserte (aktualisierte Erhebung des Gebäudebestands im Projektgebiet), ausgetauschte und letztlich konsolidierte Einreichunterlagen sowie ergänzende Auskünfte gemäß § 24c Abs. 6 UVP-G 2000 vorgelegt.

I. Öffentliche Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens sowie weiterer Unterlagen

In das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie in die weiteren Unterlagen kann öffentlich Einsicht genommen werden während der Auflagefrist von Freitag, 12. Dezember 2025 bis einschließlich Freitag, 30. Jänner 2026.

Online: Die Unterlagen in elektronischer Form können im Internet auf der Website der Behörde (www.bmimi.gv.at/eisenbahn-verfahren) unter dem Menüpunkt „Flughafen Wien – Ostbahn, Errichtung Verbindungsstrecke“ („Flughafenspange“)“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Vor Ort: In die Unterlagen in analoger Form (Papier) kann bei folgenden Amtsstellen entsprechend der jeweils gültigen Amtszeiten Einsicht genommen werden:

  1. Stadtgemeinde Schwechat,  Rathausplatz 9, 2320 Schwechat 
  2. Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10, 2460 Bruck an der Leitha
  3. Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf
  4. Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See, Eisenstädter Straße 1a, 7100 Neusiedl am See
  5. Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2 (UVP-Behörde), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer +43/1/71162 DW 655265 oder /652807. 

Parteien des Verfahrens können sich von den aufgelegten Unterlagen Abschriften selbst anfertigen, auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen sowie weitere Konkretisierungen zu Einwendungen, sonstige Stellungnahmen und Beweisanträge innerhalb der Stellungnahmefrist bis spätestens Donnerstag, 15. Jänner 2026 schriftlich beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (UVP-Behörde), Abteilung IV/E2 Oberste Eisenbahnbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, oder per E-Mail an uvp-flughafenspange@bmimi.gv.at einbringen. Eingelangte Stellungnahmen werden im Rahmen der Verhandlung und Erstellung der Verhandlungsschrift fachlich beantwortet. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist erstattete neue Vorbringen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Parteien des Verfahrens gemäß § 19 UVP-G 2000 sind insbesondere Nachbarn des Vorhabens, die innerhalb der Frist der öffentlichen Auflage des Antrags und der Projektunterlagen vom 23. April 2025 bis einschließlich 18. Juni 2025 rechtzeitig schriftlich Einwendungen erhoben haben. Parteistellung kommt zudem jenen Nachbarn zu, deren Betroffenheit durch Errichtung, Betrieb und/oder Bestand des Vorhabens erstmals anhand der verbesserten Unterlagen (aktualisierte Erhebung des Gebäudebestands im Projektgebiet) erkennbar ist und die innerhalb der obig genannten Stellungnahmefrist – unter sonstigem Verlust der Parteistellung gemäß § 44b Abs. 1 AVG – rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben. 

Es wird auf die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs im Internet (https://www.bmimi.gv.at/impressum/policy.html) hingewiesen, sowie darauf, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt und übermittelte Daten im Rahmen des Verfahrens weiterverarbeitet werden. 

II. Anberaumung einer öffentlichen Erörterung

Zum obig genannten Vorhaben wird gemäß § 44c AVG eine öffentliche Erörterung anberaumt:

Datum:Freitag, 9. Jänner 2026; Beginn: 10:00 Uhr
Ort:Multiversum Schwechat, Möhringgasse 2/4, 2320 Schwechat

Nach der Eröffnung ist es im Rahmen der Erörterung jedermann gestattet, Fragen zu stellen und sich zum Vorhaben zu äußern. Bitte beachten Sie, dass beim Einlass zur Identitätskontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen ist. Über die öffentliche Erörterung ist keine Niederschrift zu erstellen. Um jedoch einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können, wird vor Ort eine Rednerliste geführt, in die sich Personen, die eine Wortmeldung abgeben wollen, bereits ab 9:00 Uhr eintragen können. 

III. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Zum obig genannten Vorhaben wird gemäß § 24 Abs. 7 iVm § 16 Abs. 1 UVP-G 2000 iVm § 44d Abs. 1 AVG eine mündliche Verhandlung anberaumt:

Datum:

Montag, 26. Jänner 2026 (Beginn 10:00),

Dienstag, 27. Jänner bis Donnerstag, 29. Jänner 2026 (Beginn 9:30),

Reservetag: Freitag, 30. Jänner 2026 (Beginn 9:30);

Ort:  Multiversum Schwechat, Möhringgasse 2/4, 2320 Schwechat 

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass beim Einlass zur Identitätskontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen ist. 

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der mündlichen Verhandlung gewährleisten zu können, werden Parteien und sonstige Beteiligte, die in der Verhandlung eine Wortmeldung abgeben oder Fragen stellen wollen, jeweils vor Beginn um Eintragung in die vor dem Verhandlungssaal aufliegenden, nach Fachbereichen gegliederten Rednerlisten ersucht. Nicht an der Sache beteiligte Personen dürfen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen. 

Der erste Verhandlungstag beginnt mit der Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeinen Rechtsbelehrungen und einer allgemeinen Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Anschließend erfolgt über die Verhandlungstage hinweg die konkrete Behandlung des Bauvorhabens und der Parteien- und Beteiligtenvorbringen nach Fachbereichen. Folgende Fachbereiche werden behandelt:

Die Verhandlung ist jeweils ganztägig, wobei sich Pausen, Unterbrechungen und allfällig erforderliche Änderungen des Zeitplans nach dem jeweiligen Fortgang richten und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben werden. Der 30. Jänner 2026 ist als Reservetag vorgesehen.

Hinweise zu Vertretungsbefugnissen:

Parteien und sonstige Beteiligte können persönlich zur Verhandlung erscheinen oder in deren Vertretung einen Bevollmächtigten entsenden. Bevollmächtigte können eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder bei Bürgerinitiativen deren Vertreter gemäß § 19 Abs 5 UVP-G 2000 sein. Bevollmächtigte müssen mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Des Weiteren wird auf § 10 AVG verwiesen.

Weitere Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung jeweils zweier im Bundesland Niederösterreich und Burgenland weit verbreiteter Zeitungen, durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeindeämter der Standortgemeinden sowie im Internet auf der Website der Behörde (www.bmimi.gv.at/eisenbahn-verfahren) kundgemacht wird.

Rechtsgrundlagen:

§§ 44a bis 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF
§ 24e Abs. 2, § 24f Abs. 14 und § 24 Abs. 7 iVm §§ 14 und 16 Abs. 1 und § 24 Abs. 8 iVm § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), idgF

Für den Bundesminister:
Mag. Daniel Nestler

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur