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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 570/2025

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Kollektivvertrag: KV 570/2025

Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 570/2025
Katasterzahl
XIII/51-59/40

Veröffentlicht auf EVI am 04.12.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025.0.979.569

KV 570/2025. Am 22. September 2025 haben der Fachverband der Metalltechnischen Industrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und –verarbeitenden Industrie (zum Kollektivvertrag KV 91/2012 vom 18. Oktober 2011, idgF) abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Öster­reich; für den Verband der technischen Gebäudeausrüster nur für das Bundesland Wien; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband ange­hören; ausgenommen der Berufsgruppe der Gießereiindustrie; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge und ist am 1. November 2025 in Kraft getreten. Der Kollektivvertrag 2026 tritt am 1. November 2026 in Kraft und betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 18. Oktober 2011 und wurde unter Registerzahl KV 570/2025, Katasterzahl XIII/51-59/40, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. November 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz