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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 565/2025

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Kollektivvertrag: KV 565/2025

Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 565/2025
Katasterzahl
III/22/6

Veröffentlicht auf EVI am 04.12.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025.0.979.569

KV 565/2025. Am 22. September 2025 haben der Fachverband Bergwerke und Stahl und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Arbeiter im österreichischen Bergbau (zum Kollektivvertrag KV 92/2012 vom 18. Oktober 2011, idgF) abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Öster­reich; b) für alle dem o. a. Fachverband ange­hörenden Bergbaue; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge und ist am 1. November 2025 in Kraft getreten. Der Kollektivvertrag 2026 tritt am 1. November 2026 in Kraft und betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 18. Oktober 2011 und wurde unter Registerzahl KV 565/2025, Katasterzahl III/22/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. November 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz