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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 26.11.2025

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Großverfahren: Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn, Trumau, Tattendorf - RU6-E-3483/001-2025, RU6-E-3484/001-2025, RU6-E-3485/001-2025

Kennzeichen
  • RU6-E-3483/001-2025
  • RU6-E-3484/001-2025
  • RU6-E-3485/001-2025
Rechtsgrundlage
  • §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Vorhaben
  • Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn
  • Attraktivierung Trumau
  • Attraktivierung Tattendorf
Einsicht in Unterlagen
  • 01.12.2025 - 09.01.2026
Eisenbahnbehörde
  • Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten
    Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26
Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn
  • Stadtgemeinde Traiskirchen
    Hauptplatz 13
    2514 Traiskirchen
Attraktivierung Trumau
  • Marktgemeinde Oberwaltersdorf
    Kulturstraße 1
    2522 Oberwaltersdorf
  • Marktgemeinde Trumau
    Kirchengasse 6
    2521 Trumau
Attraktivierung Tattendorf
  • Marktgemeinde Günselsdorf
    Anton-Rauch-Straße 12
    2525 Günselsdorf
  • Gemeinde Schönau an der Triesting
    Liechtensteinstraße 3
    2525 Schönau an der Triesting
  • Gemeinde Tattendorf
    Hauptplatz 2
    2523 Tattendorf
  • Marktgemeinde Teesdorf
    Schulstraße 11
    2524 Teesdorf
Schriftliche Einwendungen und Stellungnahmen
  • 01.12.2025 - 09.01.2026
Mündliche Verhandlung
  • Mittwoch, den 21. Januar 2026 um 09:00 Uhr
  • Donnerstag, den 22. Januar 2026 um 09:00 Uhr
Ort der mündlichen Verhandlung
  • Großer Stadtsaal
    Hauptplatz 18
    2514 Traiskirchen
Antragsteller
  • ÖBB-Infrastruktur AG

Veröffentlicht auf EVI am 26.11.2025

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr
Abteilung Verkehrsrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

E-Mail: post.ru6@noel.gv.at

RU6-E-3483/001-2025
RU6-E-3484/001-2025
RU6-E-3485/001-2025                                                          

St. Pölten, am 21. November 2025

ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf 

  1. Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn", km 23,000 bis km 26,100
  2. Vorhaben „Attraktivierung Trumau“, km 28,470 bis km 31,500
  3. Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“, km 32,000 bis km 38,700

Ansuchen um eisenbahnrechtliche Baugenehmigung u.a.

Kundmachung im Großverfahren

  1. der verfahrenseinleitenden Anträge sowie
  2. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung

Edikt

1. Gegenstand der Anträge

Mit den Eingaben vom 14. November 2025 beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich die Erteilung 

für das 

  1. Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn", km 23,000 bis km 26,100, 
  2. Vorhaben „Attraktivierung Trumau“, km 28,470 bis km 31,500, und
  3. Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“, km 32,000 bis km 38,700, 

jeweils entlang der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf.

2. Beschreibung der Vorhaben

a. Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn“

Dieses hat die Attraktivierung des Bahnhofes Traiskirchen Aspangbahn mit der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes, der Revitalisierung der Gleisanlagen, der Errichtung eines neuen 100 m langen Mittelbahnsteiges und der Realisierung einer neuen fernsteuerbaren elektronischen Eisenbahnsicherungsanlage zum Gegenstand. 

b. Vorhaben „Attraktivierung Trumau“

Das Projekt umfasst im Wesentlichen die Attraktivierung der Betriebsstelle Trumau mit der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes, der Revitalisierung der Gleisanlagen, der Errichtung eines 100 m langen Mittelbahnsteiges und der Realisierung einer neuen fernsteuerbaren elektronischen Eisenbahnsicherungsanlage. 

c. Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“

Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt damit die Attraktivierung des Bahnhofes Tattendorf mit der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes, der Revitalisierung der Gleisanlagen, der Errichtung eines neuen 100 m langen Mittelbahnsteiges und der Realisierung einer neuen fernsteuerbaren elektronischen Eisenbahnsicherungsanlage. 

Bei allen drei Vorhaben werden Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen einerseits neu errichtet und andererseits angepasst.

3. Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme 

Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Montag, den 1. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, den 9. Jänner 2026, zur Einsicht auf:

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist - soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind - bei folgenden Stellen möglich:

a. Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn", km 23,000 bis km 26,100 der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf

b. Vorhaben „Attraktivierung Trumau“, km 28,470 bis km 31,500 der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf

c. Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“, km 32,000 bis km 38,700 der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.

4. Einwendungen

Gegen diese Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (1. Dezember 2025 bis 9. Jänner 2026) schriftlich Einwendungen bei uns eingebracht werden. Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. 

Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. 

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

5. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Zu diesen Vorhaben wird weiters gemäß § 39 Abs. 2 AVG eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Datum: 

Mittwoch, 21. Jänner 2026, Beginn 9.00 Uhr

Donnerstag, 22. Jänner 2026, Beginn 9.00 Uhr (bei Bedarf)

Ort:Großer Stadtsaal, Hauptplatz 18, 2514 Traiskirchen

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Zur Identitätsfeststellung werden Sie zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert. 

Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend das 

  1. Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn", km 23,000 bis km 26,100, 
  2. Vorhaben „Attraktivierung Trumau“, km 28,470 bis km 31,500, und
  3. Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“, km 32,000 bis km 38,700, 

jeweils entlang der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf.

Zum Ablauf der Amtshandlung: 

Die mündliche Verhandlung ist ganztägig, wobei sich die Gestaltung der Pausen und des Endes am jeweiligen Tag nach dem jeweiligen Fortgang zu richten haben und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben wird. 

Mittwoch, 21. Jänner 2026, 9.00 Uhr: Eröffnung mit Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeine Rechtsbelehrungen und allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Im Anschluss daran und bei Bedarf am Donnerstag, 22. Jänner 2026, ab 9.00 Uhr, erfolgen die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich des Parteien- und Beteiligtenvorbringens sowie die Erstattung der Gutachten durch die Sachverständigen.

Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.

6. Künftige Kundmachungen und Zustellungen

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie durch Anschlag in den oben genannten Standortgemeinden und im Internet (https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) kundgemacht wird.

Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Für die Landeshauptfrau
MMMag. Eduard Schadinger

Verantwortlich für den Inhalt:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung