Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 26.11.2025
Großverfahren: Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn, Trumau, Tattendorf - RU6-E-3483/001-2025, RU6-E-3484/001-2025, RU6-E-3485/001-2025
- Kennzeichen
- RU6-E-3483/001-2025
- RU6-E-3484/001-2025
- RU6-E-3485/001-2025
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
- Vorhaben
- Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn
- Attraktivierung Trumau
- Attraktivierung Tattendorf
- Einsicht in Unterlagen
- 01.12.2025 - 09.01.2026
- Eisenbahnbehörde
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht
- Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn
- Stadtgemeinde Traiskirchen
Hauptplatz 13
2514 Traiskirchen
- Stadtgemeinde Traiskirchen
- Attraktivierung Trumau
- Marktgemeinde Oberwaltersdorf
Kulturstraße 1
2522 Oberwaltersdorf - Marktgemeinde Trumau
Kirchengasse 6
2521 Trumau
- Marktgemeinde Oberwaltersdorf
- Attraktivierung Tattendorf
- Marktgemeinde Günselsdorf
Anton-Rauch-Straße 12
2525 Günselsdorf - Gemeinde Schönau an der Triesting
Liechtensteinstraße 3
2525 Schönau an der Triesting - Gemeinde Tattendorf
Hauptplatz 2
2523 Tattendorf - Marktgemeinde Teesdorf
Schulstraße 11
2524 Teesdorf
- Marktgemeinde Günselsdorf
- Schriftliche Einwendungen und Stellungnahmen
- 01.12.2025 - 09.01.2026
- Mündliche Verhandlung
- Mittwoch, den 21. Januar 2026 um 09:00 Uhr
- Donnerstag, den 22. Januar 2026 um 09:00 Uhr
- Ort der mündlichen Verhandlung
- Großer Stadtsaal
Hauptplatz 18
2514 Traiskirchen
- Großer Stadtsaal
- Antragsteller
- ÖBB-Infrastruktur AG
Veröffentlicht auf EVI am 26.11.2025
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr
Abteilung Verkehrsrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
RU6-E-3483/001-2025
RU6-E-3484/001-2025
RU6-E-3485/001-2025
St. Pölten, am 21. November 2025
ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf
- Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn", km 23,000 bis km 26,100
- Vorhaben „Attraktivierung Trumau“, km 28,470 bis km 31,500
- Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“, km 32,000 bis km 38,700
Ansuchen um eisenbahnrechtliche Baugenehmigung u.a.
Kundmachung im Großverfahren
- der verfahrenseinleitenden Anträge sowie
- der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
Edikt
1. Gegenstand der Anträge
Mit den Eingaben vom 14. November 2025 beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich die Erteilung
- der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff EisbG und
- aller für die Ausführung des Vorhabens sonst erforderlichen und in ihre Zuständigkeit fallenden Genehmigungen
für das
- Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn", km 23,000 bis km 26,100,
- Vorhaben „Attraktivierung Trumau“, km 28,470 bis km 31,500, und
- Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“, km 32,000 bis km 38,700,
jeweils entlang der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf.
2. Beschreibung der Vorhaben
a. Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn“
Dieses hat die Attraktivierung des Bahnhofes Traiskirchen Aspangbahn mit der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes, der Revitalisierung der Gleisanlagen, der Errichtung eines neuen 100 m langen Mittelbahnsteiges und der Realisierung einer neuen fernsteuerbaren elektronischen Eisenbahnsicherungsanlage zum Gegenstand.
b. Vorhaben „Attraktivierung Trumau“
Das Projekt umfasst im Wesentlichen die Attraktivierung der Betriebsstelle Trumau mit der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes, der Revitalisierung der Gleisanlagen, der Errichtung eines 100 m langen Mittelbahnsteiges und der Realisierung einer neuen fernsteuerbaren elektronischen Eisenbahnsicherungsanlage.
c. Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“
Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt damit die Attraktivierung des Bahnhofes Tattendorf mit der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes, der Revitalisierung der Gleisanlagen, der Errichtung eines neuen 100 m langen Mittelbahnsteiges und der Realisierung einer neuen fernsteuerbaren elektronischen Eisenbahnsicherungsanlage.
Bei allen drei Vorhaben werden Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen einerseits neu errichtet und andererseits angepasst.
3. Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Montag, den 1. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, den 9. Jänner 2026, zur Einsicht auf:
- Anträge der ÖBB-Infrastruktur AG vom 14. November 2025
- Bauentwürfe samt Gutachten gemäß § 31a EisbG, erstellt von Herrn Dipl.-Ing. Thomas Setznagel am 3. November 2025
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist - soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind - bei folgenden Stellen möglich:
- Eisenbahnbehörde, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht, Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (02742/9005/13916)
a. Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn", km 23,000 bis km 26,100 der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf
- Stadtgemeinde Traiskirchen, Hauptplatz 13, 2514 Traiskirchen
b. Vorhaben „Attraktivierung Trumau“, km 28,470 bis km 31,500 der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf
- Marktgemeinde Oberwaltersdorf, Kulturstraße 1, 2522 Oberwaltersdorf
- Marktgemeinde Trumau, Kirchengasse 6, 2521 Trumau
c. Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“, km 32,000 bis km 38,700 der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf
- Marktgemeinde Günselsdorf, Anton-Rauch-Straße 12, 2525 Günselsdorf
- Gemeinde Schönau an der Triesting, Liechtensteinstraße 3, 2525 Schönau an der Triesting
- Gemeinde Tattendorf, Hauptplatz 2, 2523 Tattendorf
- Marktgemeinde Teesdorf, Schulstraße 11. 2524 Teesdorf
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.
4. Einwendungen
Gegen diese Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (1. Dezember 2025 bis 9. Jänner 2026) schriftlich Einwendungen bei uns eingebracht werden. Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
5. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Zu diesen Vorhaben wird weiters gemäß § 39 Abs. 2 AVG eine mündliche Verhandlung anberaumt.
| Datum: | Mittwoch, 21. Jänner 2026, Beginn 9.00 Uhr Donnerstag, 22. Jänner 2026, Beginn 9.00 Uhr (bei Bedarf) |
|---|---|
| Ort: | Großer Stadtsaal, Hauptplatz 18, 2514 Traiskirchen |
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Zur Identitätsfeststellung werden Sie zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert.
Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend das
- Vorhaben „Attraktivierung Traiskirchen Aspangbahn", km 23,000 bis km 26,100,
- Vorhaben „Attraktivierung Trumau“, km 28,470 bis km 31,500, und
- Vorhaben „Attraktivierung Tattendorf“, km 32,000 bis km 38,700,
jeweils entlang der ÖBB-Strecke Wien Zvbf-Ausfahrgruppe – Felixdorf.
Zum Ablauf der Amtshandlung:
Die mündliche Verhandlung ist ganztägig, wobei sich die Gestaltung der Pausen und des Endes am jeweiligen Tag nach dem jeweiligen Fortgang zu richten haben und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben wird.
Mittwoch, 21. Jänner 2026, 9.00 Uhr: Eröffnung mit Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeine Rechtsbelehrungen und allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Im Anschluss daran und bei Bedarf am Donnerstag, 22. Jänner 2026, ab 9.00 Uhr, erfolgen die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich des Parteien- und Beteiligtenvorbringens sowie die Erstattung der Gutachten durch die Sachverständigen.
Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.
6. Künftige Kundmachungen und Zustellungen
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie durch Anschlag in den oben genannten Standortgemeinden und im Internet (https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) kundgemacht wird.
Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Für die Landeshauptfrau
MMMag. Eduard Schadinger
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung