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Vertus Energy AG (601444b) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

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Ordentliche Hauptversammlung: 22. Dezember 2025, 17:00 Uhr

Termin
Montag, den 22. Dezember 2025 um 17:00 Uhr
Ort
Virtuelle Hauptversammlung gem. § 2 VirtGesG
https://notarity.com/

Veröffentlicht auf EVI am 24.11.2025

Vertus Energy AG

FN 601444b
mit dem Sitz in Wien

Einladung

zu der am Dienstag, 22.12.2025 um 17:00 Uhr (MEZ)
via Notarity (https://notarity.com/)
als einfache virtuelle Hauptversammlung gem. § 2 VirtGesG mittels akustischer und optischer Zweiweg-Verbindung in Echtzeit stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates. 
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.

II. Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen zur Hauptversammlung sowie der vollständige Text dieser Einladung liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 01.12.2025, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in A-1010 Wien, Kohlmarkt 8-10 im Original zur Einsicht auf (um Voranmeldung wird gebeten):

III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand hat entschieden die ordentliche Hauptversammlung am 22. Dezember 2025 – auf Grundlage der Bestimmungen des VirtGesG und in Übereinstimmung mit Punkt 6.5. der Satzung – in Form einer einfachen virtuellen Versammlung abzuhalten. Für die virtuelle Teilnahme gelten die Bestimmungen für einfache virtuelle Versammlungen gem. § 2 VirtGesG. Das bedeutet, dass die Aktionäre und ihre Vertreter nicht physisch anwesend sein können. 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Versammlung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zu Beginn der Versammlung Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Gesellschaft ersucht seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre um Anmeldung unter Angabe des Namens und seiner Anschrift in Textform per E-Mail an benjamin@vertusenergy.com. Die Anmeldung soll der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin bis zum 17.12.2025, zugehen. Nach Erhalt der Anmeldung wird dem Aktionär bzw. dessen bevollmächtigtem Vertreter von der Gesellschaft bzw. der beurkundenden Notarin der Link zur virtuellen Übertragung übermittelt.

Die Hauptversammlung findet unter Verwendung der Audio- und Videokonferenz-Plattform Notarity (https://notarity.com/) statt. Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung unter Verwendung eines internetfähigen Endgeräts (z.B. Computer, Tablet oder Laptop mit ausreichender, stabiler Internetverbindung) teilnehmen, wobei ersucht wird auf die Verwendung von Smartphones zu verzichten. Dadurch haben sämtliche Teilnehmer, die dies wünschen, die Möglichkeit, von jedem Ort aus durch akustische und optische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit dem gesamten Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und daran aktiv teilzunehmen. Im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage (§ 2 VirtGesG) ist eine solche Übertragung datenschutzrechtlich zulässig.

Zur Sicherstellung der Identität ist eine Registrierung bei Notarity erforderlich, wobei Aktionäre ersucht werden, dieselbe E-Mail-Adresse zu verwenden, mit der auch die Anmeldung erfolgt. Wenn bei einer virtuellen Versammlung Anlass zu Zweifeln an der Identität eines Teilnehmers besteht, so kann die Gesellschaft seine Identität auf geeignete Weise überprüfen. Die Gesellschaft ist für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 4 VirtGesG).

IV. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Die Vollmachten müssen bis 17.12.2025 bei der Gesellschaft in Textform, ausschließlich unter der nachstehenden Adresse, einlangen.

per Post:

Vertus Energy AG 
Kohlmarkt 8-10

A-1010 Wien, Österreich

per E-Mail:benjamin@vertusenergy.com

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt. Es wird gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für einen Widerruf der Vollmacht.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. 

V. Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre

Die Vertus Energy AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Vertus Energy AG unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.

VI. Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

im November 2025

Der Vorstand

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