DWS Strategic | Außerordentliche Hauptversammlung 2025
Außerordentliche Hauptversammlung: 15. Dezember 2025, 15:00 Uhr
- Termin
- Montag, den 15. Dezember 2025 um 15:00 Uhr
- Ort
- 2, Boulevard Konrad Adenauer
1115 Luxemburg
Luxemburg
Veröffentlicht auf EVI am 28.11.2025
DWS Strategic
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
Luxemburgisches Handelsregister B 220.359
Wichtige Mitteilung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der DWS Strategic
Die Aktionäre der DWS Strategic (die Aktionäre) werden hiermit zur
außerordentlichen Hauptversammlung
eingeladen, die am Montag, den 15. Dezember 2025, um 15:00 Uhr Ortszeit Luxemburg (die AHV) am eingetragenen Sitz der DWS Strategic (die Gesellschaft) in 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, mit der folgenden Tagesordnung stattfindet:
Tagesordnung
- Änderung und Neufassung der Satzung der Gesellschaft ohne Änderung ihres Gesellschaftszwecks oder ihrer Rechtsform.
Die erste außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre, die für den
27. November 2025 um 15:00 Uhr mit derselben Tagesordnung einberufen wurde (die Erste Versammlung), war wegen Nichterreichen des Anwesenheitsquorums nicht beschlussfähig.
Abstimmungsregeln für die AHV
Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der AHV und Ausübung ihrer Stimmrechte berechtigt, wenn der DWS Investment S.A (die Verwaltungsgesellschaft) bis zum 9. Dezember 2025 vor 18:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) die folgenden ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumente vorliegen:
Bestätigung, dass die Anteile für den Verkauf gesperrt sind
Aktionäre haben eine Bestätigung i) des Finanzinstituts, bei dem die Anteile in einem Register eingetragen sind (im Fall von Namensanteilen) oder ii) des Finanzinstituts, bei dem die Anteile in einem Depot verwahrt werden (im Fall von Inhaberanteilen) vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Aktien bis zum 16. Dezember 2025 für den Verkauf gesperrt sind (die Sperrbescheinigung). Die Sperrbescheinigung muss den Namen und die Anschrift des Aktionärs, die Anzahl der gesperrten Aktien und die ISIN des Teilfonds enthalten.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre haben ein unterzeichnetes Formular zur Stimmrechtsvertretung (das Formular zur Stimmrechtsvertretung) vorzulegen, mit dem sie dem Versammlungsleiter der AHV die Vertretungsvollmacht zur Ausübung ihrer Stimmrechte übertragen. Die Vertretungsvollmacht muss mit dem bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlichen Formular zur Stimmrechtsvertretung erteilt werden, das den Aktionären auf Anfrage zugesandt wird. Dieses Erfordernis gilt nicht für diejenigen Aktionäre, die das Formular zur Stimmrechtsvertretung bereits für die Erste Versammlung übermittelt haben.
Die ordnungsgemäß unterzeichneten Sperrbescheinigungen und Formulare zur Stimmrechtsvertretung sind auf dem Postweg an die folgende Anschrift zu senden:
DWS Investment S.A.
z. H. Sekretariat der Gesellschaft
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
oder per Fax an die folgende Nummer: +352 42101-900 oder per E-Mail an dws.lux@db.com.
Als zweite Versammlung ist die AHV unabhängig von der Quote des vertretenen Kapitals beschlussfähig. Ein Beschluss in dieser Angelegenheit muss jedoch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln (2/3) der gültig abgegebenen Stimmen gefasst werden.
Jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.
Der Entwurf der Satzung steht den Aktionären weiterhin am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung und wird ihnen auf Anfrage kostenlos zugesandt.
Luxemburg, im November 2025
Der Verwaltungsrat
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