Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 559/2025
Kollektivvertrag: KV 559/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Dienstag, den 01. April 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 559/2025
- Katasterzahl
- V/33/14
Veröffentlicht auf EVI am 19.11.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.922.481
KV 559/2025. Am 20. März 2025 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich mit Ausnahme Vorarlbergs; b) für alle Mitgliedsfirmen der Textilindustrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs- Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, ausgenommen jene, die der Berufsgruppe der Stickereiwirtschaft Vorarlbergs angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, KV 219/1992, idgF, anzuwenden ist und betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Lehrlingseinkommen, Überstundenpauschalien, Ist-Gehaltserhöhung und sonstiger Entgeltbestimmungen sowie Änderungen über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen zum Zusatzkollektivertrag vom 2. April 1985, Ke 218/1985 und enthält weiters Änderungen über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen zum Zusatzkollektivertrag vom 17. März 1999, Ke 180/1999 für die Textilindustrie Österreichs. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 559/2025, Katasterzahl V/33/14, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. November 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz