White Gold Camelpower AG (487665f) | Außerordentliche Hauptversammlung 2025
Außerordentliche Hauptversammlung: 4. Dezember 2025, 11:00 Uhr
- Termin
- Donnerstag, den 04. Dezember 2025 um 11:00 Uhr
- Ort
- Währinger Straße 2–4
1090 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2025
White Gold Camelpower AG
FN 487665f
(die "Gesellschaft")
Einladung
zu der am 4. Dezember 2025 um 11.00 Uhr,
Währinger Straße 2–4, A-1090 Wien
stattfindenden
Außerordentliche Hauptversammlung der White Gold Camelpower AG
mit folgender Tagesordnung:
- Bestätigung der in der 7. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2025 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1–8
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1 Abs 1 (Firmenwortlautänderung), § 13 Abs 1 (Erweiterung der Orte der Hauptversammlung), § 14 (Zulässigkeit der Hauptversammlung im Wege der Videokonferenz)
- Beschlussfassung über die Genehmigung des Vertrags über die Einbringung des Kapitalanteils der HM Chocolate (FN 270459i) an der zu Handelsregisternummer 1019401 registrierten Al Nassma Chocolate LLC mit dem Sitz in Dubai auf Grundlage der Eintragungsbilanz zum 31.12.2024 in die White Gold Camelpower AG und des zu diesem Vertrag ergangenen Nachtrags
- Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 70.000 unter Ausschluss der Bezugsrechte durch die Einbringung von Sacheinlagen, nämlich des Kapitalanteils der HM Chocolate GmbH (FN 270459i) an der zu Handelsregisternummer 1019401 registrierten Al Nassma Chocolate LLC mit dem Sitz in Dubai, gegen die Gewährung von 70.000 jungen Stückaktien an die einbringende Gesellschaft, und Änderung der Satzung in § 4 Abs 1
Der Vorstand der White Gold Camelpower AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, die außerordentliche Hauptversammlung als physische Präsenzversammlung abzuhalten.
Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 108 Abs. 3 und 4 AktG)
Spätestens ab Donnerstag, den 13. November 2025, liegen am Sitz der Gesellschaft, 5580 Tamsweg, Kirchengasse 13, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf:
- Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zum Tagesordnungspunkt 4
- Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs 1 AktG zu den Tagesordnungspunkten 1–4
- Satzungsgegenüberstellung zu den Tagesordnungspunkten 2 und 4
- Vertrag über die Einbringung der Sacheneinlage gemäß § 108 Abs 3 Z 3 AktG
- Vollständiger Text dieser Einberufung
Die Aktionäre können diese Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 5 AktG bei der Gesellschaft unter der Telefonnummer: 0043-6474-2493-0 oder 0043-664-9062009 kostenfrei anfordern.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§§ 109, 118, 119 AktG)
Beantragung auf Ergänzung der Tagesordnung: Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 15. November 2025, an die Adresse 5580 Tamsweg, Kirchengasse 13, zu Handen Johann Georg Hochleitner, zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Auskunftsrecht: Gemäß § 118 AktG steht jedem Aktionär in der Hauptversammlung das Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Überdies darf die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 119 AktG: Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs. 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, die
- am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin am 24. November 2025, als Aktionäre im Aktienbuch eingetragen sind
und - deren Anmeldung zur Hauptversammlung spätestens am 3. Werktag vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin am 1. Dezember 2025, in Textform der Gesellschaft per Post, per Boten, per E-Mail an die Adresse Kirchengasse 13, 5580 Tamsweg, E-Mail: jgh@whitegoldcamelpower.com, zugeht.
Vertretung
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist gemäß § 113 und § 114 AktG mit schriftlicher Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, möglich. Auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ist zulässig.
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen gesetzlicher Pflichten, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und zur Verteidigung gegen allfällige Rechtsansprüche personenbezogene Daten der Aktionäre. Einzelheiten dazu sind auf der Homepage der Gesellschaft unter www.whitegoldcamelpower.com bereitgestellt.
Wien, im November 2025
Der Vorstand
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