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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 586/2025

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Kollektivvertrag: KV 586/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. November 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 586/2025
Katasterzahl
XIII/51-59/43

Veröffentlicht auf evi.gv.at am 16.12.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-1.017.106

KV 586/2025. Am 22. September 2025 haben der Fachverband der metalltechnischen Industrie, Berufsgruppe Gießereiindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau und Bergwerke/Eisen/Gießerei, einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) abgeschlossen, der am 1. November 2026 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Auf kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge sind die Bestimmungen über Reisekosten, Aufwandsentschädigungen und Wegzeitvergütungen mit dem jeweils niedrigsten Ansatz insoweit anzuwenden, als nicht Entsendungen in Lehrwerkstätten, zwischenbetriebliche Ausbildung oder Aufenthalte in Internatsberufsschulen vorliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Reiseaufwandsentschädigung, Trennungskostenentschädigung und Messegelder zum Zusatzkollektivvertrag über Aufwandsentschädigung vom 7. November 1983, Ke 67/1984, idgF, und wurde unter Registerzahl KV 586/2025, Katasterzahl XIII/51-59/43, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. Dezember 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz