Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 585/2025
Kollektivvertrag: KV 585/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. November 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 585/2025
- Katasterzahl
- Ang/Ind/8
Veröffentlicht auf EVI am 16.12.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-1.017.106
KV 585/2025. Am 22 September 2025 haben der Fachverband der metalltechnischen Industrie, Berufsgruppe Gießereiindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau und Bergwerke/Eisen/Gießerei, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2025 in Kraft getreten ist sowie am 1. November 2026 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Berufsgruppe Gießereiindustrie des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Überstundenpauschalien und Lehrlingseinkommen und enthält Bestimmungen über die Erhöhung der Ist-Gehälter sowie die Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen rahmenrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991 und wurde unter Registerzahl KV 585/2025, Katasterzahl Ang/Ind/8, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. Dezember 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz