Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 546/2025
Kollektivvertrag: KV 546/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Januar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 546/2025
- Katasterzahl
- XXIII/97/7
Veröffentlicht auf EVI am 03.11.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl: 2025-0.870.171
KV 546/2025. Am 9. Oktober 2025 haben das Institute of Digital Sciences Austria mit dem Namen Interdisciplinary Transformation University, (in der Folge: IT:U) und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft tritt. Die IT:U ist als juristische Person des öffentlichen Rechts gemäß § 7 ArbVG für die zu ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig. Der Kollektivvertrag gilt: a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die IT:U die von ihr gegründeten Gesellschaften, Stiftungen und Vereine, soweit die IT:U an diesen mehrheitlich beteiligt ist (ausgenommen Regelungen von Fördergeberinnen sehen etwas anderes vor); c) für die Arbeitnehmerinnen und Lehrlinge der IT:U mit Ausnahme der obersten Managementebene des Organisationsplans der IT:U nach § 8 Abs 2 Z 2 des Bundesgesetzes über das Institute of Digital Scienes Austria, BGBl. I Nr. 43/2024 (Präsidentin, stv. Präsidentin, Verwaltungsdirektorin, Directors). Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 546/2025, Katasterzahl XXIII/97/7, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. Oktober 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz