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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 541/2025

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Kollektivvertrag: KV 541/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 541/2025
Katasterzahl
XVI/78/6

Veröffentlicht auf EVI am 03.11.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl: 2025-0.870.171

KV 541/2025. Am 30. April 2025 haben die Österreichische Hoteliervereinigung, die JUFA Hotels Österreich GmbH, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 14, Glücksspiel/Tourismus/Freizeit, einen Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer*innen der JUFA Hotels abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Hotel-Betriebe der JUFA Hotels Österreich GmbH, der JFGH Raabs ErrichtungsgmbH, der JFGH Seefeld-Kadolz ErrichtungsgmbH, der JFGH Neutal ErrichtungsgmbH und der JUFA Hotel Bad Radkersburg GmbH, die Mitglied der Österreichischen Hoteliervereinigung sind; 3) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter*innen, Angestellte, Lehrlinge in allen Lehrberufen und Pflichtpraktikant*innen mit Ausnahme leitender Arbeitnehmer*innen im Sinne des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter und der Lehrlingseinkommen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 541/2025, Katasterzahl XVI/78/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. Oktober 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz