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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 538/2025

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Kollektivvertrag: KV 538/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. August 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 538/2025
Katasterzahl
IV/31/71

Veröffentlicht auf EVI am 03.11.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl: 2025-0.870.171

KV 538/2025. Am 6. August 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Mühlenindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer; b) für alle Mitgliedsbetriebe des Verbandes der Mühlenindustrie; c) für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 1. April 2021, idgF., anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 538/2025, Katasterzahl IV/31/71, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. Oktober 2025

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