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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 536/2025

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Kollektivvertrag: KV 536/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. Juli 2018
Ende der Geltung
Dienstag, den 30. Juni 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 536/2025
Katasterzahl
VI/34/8

Veröffentlicht auf EVI am 03.11.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl: 2025-0.870.171

KV 536/2025. Am 2. Juni 2025 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Anhang zum Kollektivvertrag vom 5. März 1996, KV 173/1996, idgF) abgeschlossen, der am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist und bis 30. Juni 2026 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für das Goldhauben-Webe e.U.; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen die in dem unter b) angeführten Betrieb beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag enthält eine „Vereinbarung zur Dämpfung von Kostenbelastungen aus der Umsetzung des Stufenplanes zur Erreichung von 1.500 Euro Mindestlohn“ und wurde unter Registerzahl KV 536/2025, Katasterzahl VI/34/8, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. Oktober 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz