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dagobertinvest AG (567888f) | Bezugsaufforderung 29.10.2025

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Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung

Veröffentlicht auf EVI am 29.10.2025

dagobertinvest AG

Bezugsaufforderung

Gemäß § 4a Abs. (1) der Satzung ist der Vorstand, der dagobertinvest AG, FN 567888f (die "Gesellschaft"), ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 14.03.2027, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 34.720, allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe von bis zu 17.360 Stückaktien (Stammaktien), welche stimmberechtigte Vorzugsaktien sind, gegen Bareinzahlung unter Wahrung des den Aktionären zustehenden gesetzlichen Bezugsrechts zu erhöhen, und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital).

In teilweiser Ausnützung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 15.10.2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 16.10.2025, den Grundlagenbeschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 127.414 um bis zu EUR 20.000 auf bis zu EUR 147.414 durch Ausgabe von bis zu 10.000 Stück neuen auf Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien), mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Jänner 2025 gegen Bareinlage, unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen. Die neuen Aktien sind somit jeweils mit einem rechnerischen Anteil von EUR 2 am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.

Neue Aktien, für die die Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, können von Investoren während der Angebotsfrist im Rahmen des digitalen Zeichnungsangebots über die Website des Emittenten (https://dagobertinvest.ag) erfolgen.

Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Ablauf der Bezugs- und Angebotsfrist mittels Beschluss festgelegt. Die Aktionäre und neue Aktien zeichnende Dritte werden über einen solchen Beschluss persönlich (per E-Mail oder eingeschriebenen Brief) informiert (die "Durchführungsmitteilung").

Der Bezugs- und Angebotspreis wurde mit EUR 75,00 je neuer Aktie festgelegt.

Das Bezugsverhältnis beträgt 6,3707:1, dh für jeweils (rechnerisch) 6,3707 bestehende Aktien kann 1 neue Aktie bezogen werden. Bezugsberechtigte, deren Anzahl von bestehenden Aktien (bzw Bezugsrechten) kein ganzzahliges Vielfaches des Bezugsverhältnisquotienten (=6,3707) ist, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben. Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein aufgrund des Bezugsverhältnisses allfällig verbleibender Spitzenausgleich verbleibt zur freien Verfügung des Vorstands.

Das Bezugsverhältnis wird auch aufrechterhalten, wenn weniger als 10.000 neue Aktien ausgegeben werden. Dies kann zur Erhöhung des (prozentuellen) Anteils eines Aktionärs, der sein Bezugsrecht ausgeübt hat, am Grundkapital führen.

Die Bezugsfrist, während der bezugsberechtigte Personen die neuen Aktien beziehen können, beginnt am 03.11.2025 (0:00 Uhr) und endet am 17.11.2025 (24:00 Uhr). Die Angebotsfrist, während der neue Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, ausgewählten dritten Personen und/oder bestehenden Aktionären angeboten werden können, beginnt am 03.11.2025 (0:00 Uhr) und endet voraussichtlich am 17.11.2025 (24:00 Uhr). 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein, ihr Recht auf den Bezug der neuen Aktien in der Zeit vom 03.11.2025 (00:00 Uhr) bis zum 17.11.2025 (24:00 Uhr) im Rahmen des digitalen Zeichnungsangebots über die Website des Emittenten (https://dagobertinvest.ag) oder– sollte dies aus welchen Gründen auch immer faktisch nicht möglich sein – bei der Gesellschaft auszuüben. 

Der Bezugspreis in Höhe von EUR 75,00 je neuer Aktie ist, bis spätestens 18.11.2025 auf ein von der Gesellschaft gesondert bekannt gegebenes Konto, einzuzahlen. Der Emittent hat sodann binnen 14 Tagen ab dem 18.11.2025 eine Erklärung abzugeben, ob er das Angebot des Investors annimmt. Die Annameerklärung erfolgt per E-Mail.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung dient weder zur direkten noch indirekten Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. 

Die Aktien der Gesellschaft sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 ("Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht stattfinden.

Wien, im Oktober 2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
dagobertinvest AG (567888f)