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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 30.10.2025

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Großverfahren: Änderung der Betriebsweise der Hochdruckleitungsanlage Windern–Linz, AUWR-2025-198463/23-Hol

Geschäftszahl
  • AUWR-2025-198463/23-Hol
Rechtsgrundlagen
  • §§ 44a ff, insbesondere §§ 44d, 44f und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991
  • §§ 134 ff und §§ 148, 150, 151 und 153 des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011), BGBl. Nr. 107/2011
Vorhaben
  • Das gegenständliche Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Abschnitt der Hochdruckleitungsanlage H012 Windern – Linz von Ltg.-km 23.459 bis Ltg.-km 51.021 in einer Länge von 27.562m. Dieser betroffene Leitungsabschnitt Sattledt – Ebelsberg soll aus der Gesamtleitung der HDL 012 Windern – Linz herausgetrennt werden und künftig für die duale Nutzung mit Erdgas und/oder Wasserstoff adaptiert werden.
Einsicht in Unterlagen
  • 30.10.2025 - 11.12.2025
Ort
  • Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
    Kärntnerstraße 10-12
    4021 Linz
Standortgemeinden
  • Marktgemeinde Sattledt, Marktplatz 1, 4642 Sattledt
  • Gemeinde Sipbachzell, Hauptstraße 29, 4621 Sipbachzell
  • Gemeinde Eggendorf im Traunkreis, Obere Dorfstraße 4, 4622 Eggendorf im Traunkreis
  • Gemeinde Allhaming, Allhaming Nr. 46, 4511 Allhaming
  • Marktgemeinde Pucking, Puckinger Straße 5, 4055 Pucking
  • Stadtgemeinde Ansfelden, Hauptplatz 41, 4053 Haid
  • Stadtgemeinde Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
Mündliche Verhandlung
  • Montag, den 15. Dezember 2025 um 09:30 Uhr
  • Dienstag, den 16. Dezember 2025 um 09:30 Uhr
Ort der mündlichen Verhandlung
  • Gasthof Hotel Stockinger
    Ritzlhofstraße 63/65
    4052 Ansfelden
Schriftliche Einwendungen und Stellungnahmen
  • 30.10.2025 - 11.12.2025
Adresse
Organisation
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Rolle/Funktion der Kontaktperson
Landeshauptmann von Oberösterreich
Übermittlung
Post
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
E-Mail
auwr.post@ooe.gv.at
Antragsteller
  • Netz Oberösterreich GmbH im Namen der Energie AG Oberösterreich

Veröffentlicht auf EVI am 30.10.2025

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

AUWR-2025-198463/23-Hol

Kundmachung

Gemäß §§ 44a ff, insbesondere §§ 44d, 44f und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 in der geltenden Fassung, sowie gemäß §§ 134 ff und §§ 148, 150, 151 und 153 des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011), BGBl. Nr. 107/2011 in der geltenden Fassung, BGBl. I. Nr. 50/2025, wird vom Landeshauptmann von Oberösterreich als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung kundgemacht:

Die Netz Oberösterreich GmbH, Energiestraße 1, 4020 Linz, hat im Namen der Energie AG Oberösterreich, Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz, sowie im eigenen Namen mit Schreiben vom 17. Juni 2025, eingelangt bei der Behörde am 18. Juni 2025, und vom 29. September 2025, eingelangt bei der Behörde am 30.09.2025, die Erteilung der gaswirtschaftsrechtlichen Genehmigung für die Änderung der Betriebsweise der Hochdruckleitungsanlage HDL 012 (zukünftig HDL H012) Windern – Linz im Abschnitt Sattledt – Ebelsberg, sowie die Neuerrichtung der Schieberstation SS 124 Allhaming, die Erweiterungen der Schieberstationen SS Ebelsberg, SS 123 Sattledt und SS 125 Köttsdorf, die Änderungen an der Messstation MS 234 Sattledt und an der Reduzierstation RS 107 Ebelsberg, und die Umlegungen von Leitungsabschnitten in den Gemeinden Allhaming, Sipbachzell, Eggendorf im Traunkreis und Ansfelden zur dualen Nutzung für die Verteilung  von Erdgas und/oder Wasserstoff beantragt.

Dieses Vorhaben betrifft die Marktgemeinde Sattledt, die Gemeinde Sipbachzell, die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis, die Gemeinde Allhaming, die Marktgemeinde Pucking, die Stadtgemeinde Ansfelden und die Stadtgemeinde Linz.

Das Vorhaben ist vom Landeshauptmann von Oberösterreich einer gaswirtschaftsrechtlichen Errichtungs- und Betriebsgenehmigung zu unterziehen. Nach Durchführung des Verfahrens, welches als Großverfahren nach dem AVG geführt wird, wird ein Bescheid erlassen werden.

1. Vorhabensbeschreibung

Das gegenständliche Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Abschnitt der Hochdruckleitungsanlage H012 Windern – Linz von Ltg.-km 23.459 bis Ltg.-km 51.021 in einer Länge von 27.562m. Dieser betroffene Leitungsabschnitt Sattledt – Ebelsberg soll aus der Gesamtleitung der HDL 012 Windern – Linz herausgetrennt werden und künftig für die duale Nutzung mit Erdgas und/oder Wasserstoff adaptiert werden.

Das Projekt umfasst folgende Betriebseinrichtungen:

Die näheren technischen Einzelheiten, insbesondere die vorhabensgegenständlichen Maßnahmen und Änderungen, sind in den Projektunterlagen enthalten, die von Donnerstag, 30.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, 11.12.2025 während der jeweiligen Amtsstunden im 

in elektronischer Form bereitgestellt. 

Auf Verlangen wird Einsicht in einer technisch geeigneten Form gewährt. Daneben stehen die Projektunterlagen auch auf der Internetseite des Landes Oberösterreich unter der Adresse www.land-oberoesterreich.gv.at (→ Service → Amtstafel → Kundmachungen → Energie- und Luftreinhaltung) zur Verfügung. 

Die Beteiligten sind berechtigt, sich von den Unterlagen Abschriften selbst anzufertigen oder auf ihre Kosten anfertigen zu lassen.

2. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Der Landeshauptmann von Oberösterreich beraumt nunmehr im Zusammenhang mit dem Genehmigungsantrag gemäß § 150 Abs. 1 GWG 2011 iVm § 44d und § 44a AVG eine mündliche Verhandlung an. 

Datum: 15.12.2025 und 16.12.2025, Beginn jeweils 09:30 Uhr 
Ort: Gasthof Hotel Stockinger, Ritzlhofstraße 63/65, 4052 Ansfelden

Zum Verhandlungsablauf:

Der Einlass zur mündlichen Verhandlung erfolgt 30 Minuten vor Beginn der Verhandlung.

Parteien können von Donnerstag, 30.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, 11.12.2025 (innerhalb der sechswöchigen Auflagefrist) an den Landeshauptmann von Oberösterreich, pA Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, zum Vorhaben schriftliche Einwendungen erheben oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben (§ 44a Abs. 2 Z 2 AVG). Die E-Mail-Adresse der zuständigen Abteilung AUWR lautet auwr.post@ooe.gv.at. Führen Sie bei Einwendungen bzw. Stellungnahmen bitte die Geschäftszahl (AUWR-2025-198463/23-Hol) dieses Schreibens an.

Gemäß § 44b Abs. 1 AVG hat die Kundmachung des Edikts zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig – innerhalb der sechswöchigen Einwendungsfrist – bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben. 

Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist (§ 44b Abs. 1 iVm § 42 Abs. 3 AVG).

Diese Kundmachung hat zur Folge, dass weitere Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können (§ 44a Abs. 2 Z 4 iVm § 44f Abs. 1 AVG).

Im Auftrag
Mag. Claudia Holl

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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung