Amt der Oberösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 30.10.2025
Großverfahren: Änderung der Betriebsweise der Hochdruckleitungsanlage Windern–Linz, AUWR-2025-198463/23-Hol
- Geschäftszahl
- AUWR-2025-198463/23-Hol
- Rechtsgrundlagen
- §§ 44a ff, insbesondere §§ 44d, 44f und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991
- §§ 134 ff und §§ 148, 150, 151 und 153 des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011), BGBl. Nr. 107/2011
- Vorhaben
- Das gegenständliche Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Abschnitt der Hochdruckleitungsanlage H012 Windern – Linz von Ltg.-km 23.459 bis Ltg.-km 51.021 in einer Länge von 27.562m. Dieser betroffene Leitungsabschnitt Sattledt – Ebelsberg soll aus der Gesamtleitung der HDL 012 Windern – Linz herausgetrennt werden und künftig für die duale Nutzung mit Erdgas und/oder Wasserstoff adaptiert werden.
- Einsicht in Unterlagen
- 30.10.2025 - 11.12.2025
- Ort
- Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
- Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
- Standortgemeinden
- Marktgemeinde Sattledt, Marktplatz 1, 4642 Sattledt
- Gemeinde Sipbachzell, Hauptstraße 29, 4621 Sipbachzell
- Gemeinde Eggendorf im Traunkreis, Obere Dorfstraße 4, 4622 Eggendorf im Traunkreis
- Gemeinde Allhaming, Allhaming Nr. 46, 4511 Allhaming
- Marktgemeinde Pucking, Puckinger Straße 5, 4055 Pucking
- Stadtgemeinde Ansfelden, Hauptplatz 41, 4053 Haid
- Stadtgemeinde Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
- Mündliche Verhandlung
- Montag, den 15. Dezember 2025 um 09:30 Uhr
- Dienstag, den 16. Dezember 2025 um 09:30 Uhr
- Ort der mündlichen Verhandlung
- Gasthof Hotel Stockinger
Ritzlhofstraße 63/65
4052 Ansfelden
- Gasthof Hotel Stockinger
- Schriftliche Einwendungen und Stellungnahmen
- 30.10.2025 - 11.12.2025
- Adresse
- Organisation
- Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
- Rolle/Funktion der Kontaktperson
- Landeshauptmann von Oberösterreich
- Übermittlung
- Post
- Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
- auwr.post@ooe.gv.at
- Antragsteller
- Netz Oberösterreich GmbH im Namen der Energie AG Oberösterreich
Veröffentlicht auf EVI am 30.10.2025
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
AUWR-2025-198463/23-Hol
Kundmachung
Gemäß §§ 44a ff, insbesondere §§ 44d, 44f und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 in der geltenden Fassung, sowie gemäß §§ 134 ff und §§ 148, 150, 151 und 153 des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011), BGBl. Nr. 107/2011 in der geltenden Fassung, BGBl. I. Nr. 50/2025, wird vom Landeshauptmann von Oberösterreich als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung kundgemacht:
Die Netz Oberösterreich GmbH, Energiestraße 1, 4020 Linz, hat im Namen der Energie AG Oberösterreich, Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz, sowie im eigenen Namen mit Schreiben vom 17. Juni 2025, eingelangt bei der Behörde am 18. Juni 2025, und vom 29. September 2025, eingelangt bei der Behörde am 30.09.2025, die Erteilung der gaswirtschaftsrechtlichen Genehmigung für die Änderung der Betriebsweise der Hochdruckleitungsanlage HDL 012 (zukünftig HDL H012) Windern – Linz im Abschnitt Sattledt – Ebelsberg, sowie die Neuerrichtung der Schieberstation SS 124 Allhaming, die Erweiterungen der Schieberstationen SS Ebelsberg, SS 123 Sattledt und SS 125 Köttsdorf, die Änderungen an der Messstation MS 234 Sattledt und an der Reduzierstation RS 107 Ebelsberg, und die Umlegungen von Leitungsabschnitten in den Gemeinden Allhaming, Sipbachzell, Eggendorf im Traunkreis und Ansfelden zur dualen Nutzung für die Verteilung von Erdgas und/oder Wasserstoff beantragt.
Dieses Vorhaben betrifft die Marktgemeinde Sattledt, die Gemeinde Sipbachzell, die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis, die Gemeinde Allhaming, die Marktgemeinde Pucking, die Stadtgemeinde Ansfelden und die Stadtgemeinde Linz.
Das Vorhaben ist vom Landeshauptmann von Oberösterreich einer gaswirtschaftsrechtlichen Errichtungs- und Betriebsgenehmigung zu unterziehen. Nach Durchführung des Verfahrens, welches als Großverfahren nach dem AVG geführt wird, wird ein Bescheid erlassen werden.
1. Vorhabensbeschreibung
Das gegenständliche Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Abschnitt der Hochdruckleitungsanlage H012 Windern – Linz von Ltg.-km 23.459 bis Ltg.-km 51.021 in einer Länge von 27.562m. Dieser betroffene Leitungsabschnitt Sattledt – Ebelsberg soll aus der Gesamtleitung der HDL 012 Windern – Linz herausgetrennt werden und künftig für die duale Nutzung mit Erdgas und/oder Wasserstoff adaptiert werden.
Das Projekt umfasst folgende Betriebseinrichtungen:
- Erweiterung der Schieberstation SS Ebelsberg: Die Schieberstation SS Ebelsberg wird um eine Schiebergruppe samt Molchschleuse sowie eine stationäre Fackelanlage erweitert und soll zukünftig als Wasserstoffverteilknoten dienen. Es wird ein E-Gebäude aus Fertigbetonteilen errichtet. Für diese Erweiterung ist die Neuverlegung der HDL H012 von Ltg.-km 50.878 (Ltg.-km 50.784 Bestand) bis Ltg.-km 51.021 notwendig. Von der Neuverlegung sind die Grundstücke Nr. 313/1, 437/2, 438/1, 924/1, je KG 45205 Mönchgraben, betroffen. Die bestehende HDL 012 wird im betroffenen Leitungsbereich entfernt.
- Änderung der Reduzierstation RS 107 Ebelsberg: In der Reduzierstation RS 107 Ebelsberg wird eine zusätzliche Regelstrecke errichtet, die dem Betrieb der in der Schieberstation SS Ebelsberg zu errichtenden Fackel dient.
- Neuerrichtung der Schieberstation SS 124 Allhaming: Die Schieberstation SS 124 Allhaming wird aus der bisherigen RS 145 und SS 124 Allhaming entfernt und auf dem Grundstück Nr. 244, KG 45502 Allhaming, samt E-Gebäude neu errichtet.
- Erweiterung der Schieberstation SS 123 Sattledt: Die Schieberstation SS 123 Sattledt soll als Knotenpunkt für die Gashochdruckleitungen HDL 047, HDL 020 und die Rohrleitungsanlagen zur Beförderung von Erdgas und/oder Wasserstoff HDL H012 und HDL 113 dienen. Für die Anbindung dieser Schieberstation wird die HDL H012 von Ltg.-km 23.459 (Ltg.-km 23.459 Bestand) bis Ltg.-km 23.624 (Ltg.-km 23.539 Bestand) neuverlegt. Dies betrifft die Grundstücke Nr. 771, 3074, 775/1, 3077, 777, 778, je KG 51228 Sattledt I. Die Erweiterung ist aufgrund der Errichtung einer Fackelanlage sowie diverser Molchstationen nötig.
- Änderung der Messstation MS 234 Sattledt: In der Messstation MS 234 Sattledt wird eine zusätzliche Regelstrecke errichtet, die dem Betrieb der in der Schieberstation SS 123 Sattledt zu errichtenden Fackel dient.
- Erweiterung der Schieberstation SS 125 Köttsdorf: Die Schieberstation SS 125 Köttsdorf auf dem Grundstück Nr. 1350/2, KG 45521 Pucking I, wird in Richtung Norden erweitert. Die HDL H012 wird im Bereich dieser Schieberstation erdverlegt mit zwei Abzweigen in Form eines T-Stücks und anschließender „verlorener Armatur“ ausgeführt. Betroffen ist hiervon Ltg.-km 40.795 (Ltg.-km 40.723 Bestand) bis Ltg.-km 40.832 (Ltg.-km 40.758 Bestand).
- Änderung der bestehenden Abzweige: Die Abzweige HDL 012/12 (Grundstück Nr. 274/2, KG 51233 Sipbachzell), HDL 012/6 (Grundstück Nr. 1462, KG 45322 Kremsdorf), HDL 012/4 (Grundstück Nr. 3275/3, KG 45313 Ansfelden), HDL 012/1 (Grundstück Nr. 3194, KG 45313 Ansfelden) der HDL H012 werden zur einfacheren Nutzung der HDL H012 und der HDL 113 durch T-Stücke mit anschließenden „verlorenen Armaturen“ ersetzt.
- Änderungen in der Gemeinde Allhaming: Das vorhandene Überschubrohr der Dimension DN 550 der HDL 012 wird im Bereich Ltg.-km 34.688 (Ltg.-km 34.615 Bestand) auf einer Länge von ca. 20m entfernt (Grundstücke Nr. 61/38, 65/6, 147/1, je KG 45502 Allhaming) und die HDL 012 wird im Bereich von Ltg.-km 33.982 (Ltg.-km 33.885 Bestand) auf einer Länge von ca. 40m neuverlegt (Grundstücke Nr. 255, 247/2, 247/4, je KG 45502 Allhaming). Die Leitungsabschnitte von Ltg.-km 33.982 (Ltg.-km 33.885 Bestand) bis Ltg.-km 34.021 (Ltg.-km 33.950 Bestand) werden stillgelegt und entfernt.
- Änderungen in der Stadtgemeinde Ansfelden: Die HDL 012 wird im Bereich des Ltg.-km 41.645 (Ltg.-km 41.572 Bestand) in einer Länge von ca. 144m umgelegt (Grundstück Nr. 1289, KG 45322 Kremsdorf). Der stillgelegte Abschnitt wird entfernt. Vorhandene Überschubrohre der Dimension DN 800 auf den Grundstücken Nr. 1266, 1269/2, 1269/4, 1473, 1476/1, je KG 45322 Kremsdorf; Nr. 3273, KG 45313 Ansfelden; Nr. 3078, 3080, 3273, je KG 45313 Ansfelden, werden einer Kontrolle unterzogen und gegebenenfalls saniert. Im Bereich des Ltg.-km 45.975 (Ltg.-km 45.875 Bestand) wird die HDL 012 auf einer Länge von ca. 35m neuverlegt (Grundstücke Nr. 3078, 3269/1, 3275/1, 3275/3, 3275/8, je KG 45313 Ansfelden). Der stillgelegte Leitungsabschnitt wird verdämmt.
- Änderungen in der Gemeinde Sipbachzell: Die HDL 012 wird im Bereich des Ltg.-km 25.651 (Ltg.-km 25.566 Bestand) auf einer Länge von ca. 79m neuverlegt (Grundstück Nr. 370/8, 372, 374, 723, je KG 51233 Sipbachzell). Der stillgelegte Leitungsabschnitt wird entfernt.
- Änderungen in der Gemeinde Eggendorf: Die HDL 012 wird im Bereich des Ltg.-km 31.592 (Ltg.-km 31.506 Bestand) auf einer Länge von ca. 149m neuverlegt (Grundstück Nr. 798/6, 798/10, 831/3, je KG 45507 Eggendorf). Der stillgelegte Leitungsabschnitt wird verdämmt.
- Errichtung von Gasfackeln: In den Schieberstationen SS 123 Sattledt und SS Ebelsberg wird jeweils eine Fackel zur Verbrennung des Wasserstoffes installiert. Hierzu werden die bestehenden Schieberstationen erweitert und ein entsprechender Bereich um die Fackel umzäunt.
Die näheren technischen Einzelheiten, insbesondere die vorhabensgegenständlichen Maßnahmen und Änderungen, sind in den Projektunterlagen enthalten, die von Donnerstag, 30.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, 11.12.2025 während der jeweiligen Amtsstunden im
- Marktgemeindeamt Sattledt, Marktplatz 1, 4642 Sattledt
- Gemeindeamt Sipbachzell, Hauptstraße 29, 4621 Sipbachzell
- Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis, Obere Dorfstraße 4, 4622 Eggendorf im Traunkreis
- Gemeindeamt Allhaming, Allhaming Nr. 46, 4511 Allhaming
- Marktgemeindeamt Pucking, Puckinger Straße 5, 4055 Pucking
- Stadtamt Ansfelden, Hauptplatz 41, 4053 Haid
- Magistrat Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
- sowie beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
in elektronischer Form bereitgestellt.
Auf Verlangen wird Einsicht in einer technisch geeigneten Form gewährt. Daneben stehen die Projektunterlagen auch auf der Internetseite des Landes Oberösterreich unter der Adresse www.land-oberoesterreich.gv.at (→ Service → Amtstafel → Kundmachungen → Energie- und Luftreinhaltung) zur Verfügung.
Die Beteiligten sind berechtigt, sich von den Unterlagen Abschriften selbst anzufertigen oder auf ihre Kosten anfertigen zu lassen.
2. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Der Landeshauptmann von Oberösterreich beraumt nunmehr im Zusammenhang mit dem Genehmigungsantrag gemäß § 150 Abs. 1 GWG 2011 iVm § 44d und § 44a AVG eine mündliche Verhandlung an.
Datum: 15.12.2025 und 16.12.2025, Beginn jeweils 09:30 Uhr
Ort: Gasthof Hotel Stockinger, Ritzlhofstraße 63/65, 4052 Ansfelden
Zum Verhandlungsablauf:
Der Einlass zur mündlichen Verhandlung erfolgt 30 Minuten vor Beginn der Verhandlung.
Parteien können von Donnerstag, 30.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, 11.12.2025 (innerhalb der sechswöchigen Auflagefrist) an den Landeshauptmann von Oberösterreich, pA Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, zum Vorhaben schriftliche Einwendungen erheben oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben (§ 44a Abs. 2 Z 2 AVG). Die E-Mail-Adresse der zuständigen Abteilung AUWR lautet auwr.post@ooe.gv.at. Führen Sie bei Einwendungen bzw. Stellungnahmen bitte die Geschäftszahl (AUWR-2025-198463/23-Hol) dieses Schreibens an.
Gemäß § 44b Abs. 1 AVG hat die Kundmachung des Edikts zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig – innerhalb der sechswöchigen Einwendungsfrist – bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben.
Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist (§ 44b Abs. 1 iVm § 42 Abs. 3 AVG).
Diese Kundmachung hat zur Folge, dass weitere Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können (§ 44a Abs. 2 Z 4 iVm § 44f Abs. 1 AVG).
Im Auftrag
Mag. Claudia Holl
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung