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Universal-Edition Aktiengesellschaft (73843v) | Außerordentliche Hauptversammlung 2025

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Außerordentliche Hauptversammlung: 25. November 2025, 10:30 Uhr

Termin
Dienstag, den 25. November 2025 um 10:30 Uhr
Ort
Geschäftsräume der Gesellschaft
Karlsplatz 6
1010 Wien

Veröffentlicht auf EVI am 24.10.2025

Universal-Edition Aktiengesellschaft

FN 73843v

Einladung

zu der am 25. November 2025 um 10:30 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 1010 Wien, Karlsplatz 6, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung
der 
Universal-Edition Aktiengesellschaft

1. Einziger Punkt der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Erteilung der Ermächtigung an den Vorstand, von der Gesellschaft begebene Genussscheine zurückzukaufen (in analoger Anwendung der §§ 175 ff AktG), dies zum Zweck durch Entlassung aus der Bindung als Genussrechtskapital Gesellschaftsvermögen freizusetzen und den Genussscheininhabern zugutekommen zu lassen im Zusammenhang mit der Begebung eines Darlehens an die Mehrheitsaktionärin und dessen Rückführung sowie der Festlegung der Rahmenbedingungen des Genussscheinrückkaufs (insbesondere Umfang des Rückkaufs, Gegenleistung, Zweckbestimmungen).

2. Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen den Aktionären der Universal-Edition Aktiengesellschaft gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 3. November 2025 in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft folgende Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung:

Die Unterlagen stehen zu den Geschäftszeiten (werktags von 09:00 bis 16:00 Uhr) ab dem oben genannten Termin am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien, Karlsplatz 6 zur Einsicht kostenlos zur Verfügung und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.

Auf Anfrage (Universal-Edition Aktiengesellschaft, zHd Mag. Stefan Ragg, ragg@universaledition.com, +43(1)33723-0) erhält jeder Aktionär gemäß § 108 Abs 5 AktG zudem unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen per Post oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse zugesandt.

3. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind jene Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum Ablauf des siebenten Tages vor dem Versammlungstag – sollte dieser Tag ein Sonntag oder staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag sein, am letzten, diesem Tag vorangehenden Werktage – ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder einem öffentlichen Notar oder einer Hauptniederlassung eines österreichischen Kreditinstitutes hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegungsbescheinigung ist spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

4. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, gemäß § 113 Abs 1 AktG eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und ebenso wie ein allfälliger Widerruf der Vollmacht zeitgerecht vor der Hauptversammlung entweder persönlich übergeben werden oder an die Gesellschaft spätestens am 24. November 2025 (einlangend), wie folgt übermittelt werden:

Universal-Edition Aktiengesellschaft
zHd Mag. Stefan Ragg
Karlsplatz 6
1010 Wien

Die vorstehenden Vorschriften gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

Wien, im Oktober 2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
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