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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 549/2025

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Kollektivvertrag: KV 549/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 549/2025
Katasterzahl
XXII/96/51

Veröffentlicht auf EVI am 10.11.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.901.988

KV 549/2025. Der Verein „Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs“, und die Gewerkschaft vida haben einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen der Christlichen Krankenhäuser Kärntens (vormals: KV für die AN der Geistlichen Krankenanstalten Kärntens) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) 1) für das Allg. öffentliche Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St. Veit a. d. Glan, 2) Allg. öffentliches Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt GmbH, 3) Öffentliches Krankenhaus Waiern, 4) Sonderkrankenanstalt De La Tour in Treffen, 5) Alkoholambulanz de La Tour Spittal an der Drau, 6) Ambulanz de La Tour in Villach, 7) Spielsuchtambulanz de La Tour Villach; b) für alle in obigen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen (auch Lehrlinge), mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält weiters im Anhang die Beilagen I – III und wurde unter Registerzahl KV 549/2025, Katasterzahl XXII/96/51, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 5. November 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz