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Feratel Media Technologies AG (72841w) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

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Ordentliche Hauptversammlung: 19. November 2025, 10:00 Uhr

Termin
Mittwoch, den 19. November 2025 um 10:00 Uhr
Ort
Kanzleiräume des Notariats Dr. Sigl und Dr. Sollerer
Museumstraße 4,
6020 Innsbruck
2. Stock

Veröffentlicht auf EVI am 15.10.2025

Hauptversammlung 

Feratel Media Technologies AG

Einladung 

zu der am Mittwoch, dem 19.11.2025 um 10.00 Uhr in den Kanzleiräumen des Notariats Dr. Sigl und Dr. Sollerer, Museumstraße 4, 2. Stock, 6020 Innsbruck, stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der feratel media technologies AG.

Tagesordnung: 

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, samt Anhang und Lagebericht (über das Geschäftsjahr 2024/25) zum 30. April 2025 der feratel media technologies AG sowie des Vorschlages des Vorstandes für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. April 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/25.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/25. 
  5. Festlegung des Anwesenheitsgeldes und der Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratsmitglieder.
  6. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025/26. 

Am Sitz der Gesellschaft in 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 8, liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf:

  1. Die Beschlussvorschläge zu jedem Punkt der Tagesordnung.
  2. Der Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024/25, der Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie der Bericht des Aufsichtsrates.

Die Gesellschaft erteilt jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der im vorstehenden Absatz angeführten Unterlagen nach § 108 Abs. 3 AktG.

Zur Teilnahme und Ausübung der Stimmrechte an der Hauptversammlung sind jene Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Versammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt werden. Für den Widerruf von Vollmachten gilt Vorstehendes sinngemäß. 

Die Beantragung von Tagesordnungspunkten, die Übermittlung von Beschlussvorschlägen, von Vollmachten bzw. den Widerruf von Vollmachten sowie sonstige Mitteilungen können an die Postanschrift feratel media technologies AG, Maria-Theresien-Str. 8, 6020 Innsbruck gerichtet werden.

Innsbruck, im Oktober 2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Feratel Media Technologies AG (72841w)