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Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur | Großverfahren 10.10.2025

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Großverfahren: Elektrifizierung der Innkreisbahn - GZ: 2025-0.726.255

Geschäftszahl
  • 2025-0.726.255
Rechtsgrundlagen
  • §§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF
Vorhaben
  • Elektrifizierung der gesamten Innkreisbahn von Neumarkt-Kallham bis Braunau am Inn
Einsicht in Unterlagen
  • 15.10.2025 - 03.12.2025
Online
Ort
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
    Radetzkystraße 2
    1030 Wien
    7. Stock, Zimmer 7 E27
Standortgemeinden
  • Kallham, Hauptstraße 1, 4720 Kallham
  • Wendling, Hauptstraße 15, 4741 Wendling
  • Pram, Marktstraße 1, 4742 Pram
  • Dorf an der Pram, Dorf 11, 4751 Dorf an der Pram
  • Peterskirchen, Peterskirchen 25, 4743 Peterskirchen
  • Tumeltsham, Kirchenplatz 4, 4911 Tumeltsham
  • Hohenzell, Hofmark 11, 4921 Hohenzell
  • Ried im Innkreis, Hauptplatz 12, Ried im Innkreis
  • Mehrnbach 80, 4941 Mehrnbach
  • Neuhofen im Innkreis, Hauptstraße 3, 4912 Neuhofen im Innkreis
  • Wippenham, Wippenham 37, 4942 Wippenham
  • Gurten, Hofmark 21, 4942 Gurten
  • Geinberg, Dorfstraße 9, 4943 Geinberg
  • St. Georgen bei Obernberg, St. Georgen 18, 4983 St. Georgen bei Obernberg
  • Mühlheim am Inn, Kirchenstraße 2/1, 4961 Mühlheim am Inn
  • Altheim, Braunauer Straße 7, 4950 Altheim
  • Mining, Hofmark 19, 4962 Mining
  • St. Peter am Hart, St. Peter 39, 4963 St. Peter am Hart
  • Braunau am Inn, Stadtplatz 38, 5280 Braunau am Inn
Schriftliche Einwendungen
Organisation
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
Übermittlung
Post
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail
e2@bmimi.gv.at
Mündliche Verhandlung
  • Donnerstag, den 04. Dezember 2025 um 09:00 Uhr
Ort der Verhandlung
  • Sparkassen-Stadtsaal
    Kirchenplatz 13
    4910 Ried im Innkreis
Antragsteller
  • ÖBB-Infrastruktur AG

Veröffentlicht auf EVI am 10.10.2025

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Geschäftszahl: 2025-0.726.255

Wien,  7. Oktober 2025

EDIKT

Kundmachung im Großverfahren

  1. der öffentlichen Auflage des verfahrenseinleitenden Antrags und der Unterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme sowie
  2. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2025

betreffend das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben „Elektrifizierung der Innkreisbahn, km 2,265 - km 57,057“

Mit Schreiben vom 2. September 2025 hat die ÖBB-Infrastruktur AG beim Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betreffend das oben genannte Vorhaben die Anträge auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff. Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) und auf Mitanwendung der wasserrechtlichen Tatbestände für Eisenbahnanlagen gemäß § 38 iVm § 127 Abs 1 lit b Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) gestellt.

Beschreibung und Ziele des Vorhabens

Das vorgelegte Projekt sieht die Elektrifizierung der gesamten Innkreisbahn von Neumarkt-Kallham bis Braunau am Inn vor.

Im Zuge des gegenständlichen Projekts sind, unter anderem, folgende Maßnahmen geplant:

Vom Vorhaben sind die Gemeinden Kallham, Wendling, Marktgemeinde Pram, Dorf an der Pram, Peterskirchen, Tumeltsham, Hohenzell, Stadtgemeinde Ried im Innkreis, Mehrnbach, Neuhofen im Innkreis, Wippenham, Gurten, Geinberg, St. Georgen bei Obernberg, Mühlheim am Inn, Stadtgemeinde Altheim, Mining, St. Peter am Hart und Stadtgemeinde Braunau am Inn (Standortgemeinden) betroffen.

Das geplante Vorhaben hat die Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz durch die Reduktion von Treibhausgasen, die Schaffung eines attraktiven und umweltfreundlichen Angebots zum Umstieg vom Individualverkehr, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Bahn, die Reduktion von Schall- und Abgasemissionen aufgrund des Umstiegs von Diesel- auf elektrische Triebfahrzeuge und potentielle Umlagerungseffekte im Güterverkehr zum Ziel.

1. Ort und Zeit der Einsichtnahme und Stellungnahmemöglichkeit

In den Antrag und die Antragsunterlagen kann ab Mittwoch, den 15. Oktober 2025, bis Mittwoch, den 3. Dezember 2025, bei den folgenden Stellen Einsicht genommen werden:

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind bei den dortigen Stellen zu erfragen.

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

Zum Vorhaben können zu den Amtsstunden bis spätestens einen Tag vor der mündlichen Verhandlung beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Es besteht auch die Möglichkeit Einwendungen per E-Mail an e2@bmimi.gv.at zu übermitteln.

Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 44b Abs 1 AVG Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet (www.bmimi.gv.at/impressum/policy.html) bekanntgemacht. Bitte beachten Sie, dass der Absendende die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes etc.) trägt.

2. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Zum Vorhaben wird eine mündliche Verhandlung am Donnerstag, den 4. Dezember 2025, Beginn 9:00 Uhr, im Sparkassen-Stadtsaal, Kirchenplatz 13, 4910 Ried im Innkreis, anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Sache nicht beteiligte Personen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen dürfen. Zur Identitätsfeststellung werden Sie um Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ersucht.

Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.

Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhalts betreffend das ggst. Vorhaben.

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Rechtsgrundlagen:

§§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF.

Für den Bundesminister:
Mag. Simon Ebner-Bachmann

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur