AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES FLEXIBLE | Ordentliche Hauptversammlung 2025
Ordentliche Hauptversammlung: 29. Oktober 2025, 15:00 Uhr
- Termin
- Mittwoch, den 29. Oktober 2025 um 15:00 Uhr
- Ort
- Sitz der Gesellschaft
91–93 Boulevard Pasteur
75015 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf evi.gv.at am 10.10.2025
AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES FLEXIBLE
INVESTMENTGESELLSCHAFT MIT VARIABLEM KAPITAL – SICAV
Geschäftssitz: 91–93 boulevard Pasteur - 75015 PARIS
HANDELSREGISTER (RCS) PARIS 999 990 302
(die „Gesellschaft")
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionärinnen und Aktionäre von AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES FLEXIBLE sind zur Ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 29. Oktober 2025 um 15:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft 91–93 Boulevard Pasteur in 75015 PARIS stattfindet. Die Tagesordnung lautet wie folgt:
- Verlesen der Geschäftsberichte des Verwaltungsrats für das zum 30. Juni 2025 abgeschlossene Geschäftsjahr;
- Verlesen des allgemeinen Berichts des Rechnungsprüfers und des Sonderberichts über die Vereinbarungen gemäß Artikel L.225-38 des französischen Handelsgesetzbuches (Code du Commerce);
- Genehmigung des Geschäftsjahresabschlusses per 30. Juni 2025;
- Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge des Geschäftsjahres;
- Genehmigung des vom Rechnungsprüfer erstellten Sonderberichts;
- Mandatsverlängerung eines Mitglieds des Verwaltungsrats;
- Zeichnungsvollmachten.
Der Jahresabschluss, der Anhang und die Aufstellung der Vermögenswerte sind bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Paris hinterlegt.
Die anlässlich jeder Hauptversammlung zu veröffentlichenden Unterlagen stehen den Aktionärinnen und Aktionären am Gesellschaftssitz zur Verfügung.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt das Recht zur Teilnahme an dieser Versammlung der Eintragung des Stimmrechts auf den Namen des Aktionärs – oder des an seiner Stelle eingetragenen Stimmrechtsvertreters, wenn der Aktionär im Ausland wohnhaft ist – ins Aktienbuch der Namens- oder Inhabertitel, das ein befugter Vermittler führt. Sie hat am zweiten Arbeitstag vor der Hauptversammlung um null Uhr Pariser Zeit zu erfolgen.
Diese Eintragung ist anhand einer Teilnahmebestätigung festzustellen, die ein befugter Vermittler ausstellt und entweder dem Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht, oder der Bestellung einer auf den Namen des Aktionärs ausgestellten Zutrittskarte beifügt.
Jeder Aktionär wird unabhängig der Anzahl der von ihm gehaltener Aktien zur Hauptversammlung zugelassen und kann von seinem Ehepartner oder von einem Bevollmächtigten, der ebenfalls Aktionär ist, vertreten werden.
Ein Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht steht jedem Aktionär/jeder Aktionärin, der/die eine schriftliche Anfrage an den Sitz der Gesellschaft oder an ihren Bevollmächtigten Uptevia – Service Assemblées Générales – 90–110 Esplanade du Général de Gaulle – 92931 Paris La Défense Cedex richtet, spätestens sechs Tage vor der Versammlung zur Verfügung.
Dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft oder den vorgenannten Bevollmächtigten zurückgesandt werden, um berücksichtigt zu werden.
Der Verwaltungsrat möchte Sie darüber informieren, dass die Änderungen der Satzung nach der gültigen Genehmigung durch die AHV im Prospekt der Gesellschaft entsprechend widergespiegelt werden.
Darüber hinaus sind der aktuelle Prospekt und das Basisinformationsblatt der Gesellschaft auf Anfrage kostenlos und auf Wunsch in Papierform bei der österreichischen Société Générale, Zweigniederlassung Wien, Prinz Eugen Strasse 8–10/5/Top 11, 1040 Wien erhältlich.
Der Verwaltungsrat
Anhänge zur Veröffentlichung
- 101025_AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES FLEXIBLE.pdf (90.0 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES FLEXIBLE