NativeWaves AG (451545m) | Ordentliche Hauptversammlung 2025
Ordentliche Hauptversammlung: 13. November 2025, 10:00 Uhr
- Termin
- Donnerstag, den 13. November 2025 um 10:00 Uhr
- Ort
- Ludwig-Bieringer-Platz 1
5071 Wals-Siezenheim
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Veröffentlicht auf EVI am 15.10.2025
Einladung zur 1. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der
NativeWaves AG
(451545 m)
abgehalten als hybride Versammlung
am 13. November 2025 um 10:00 Uhr in 5071 Wals, Ludwig-Bieringer-Platz 1
und als Microsoft Teams Videokonferenz
Tagesordnung:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 samt Anhang und Lagebericht des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.
Unterlagen:
Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne des § 108 Abs. 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können zudem unter der Adresse der Gesellschaft angefordert werden.
Berechtigung zur Teilnahme:
Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist berechtigt, wer zu Beginn der Versammlung als Aktionär in dem vom Vorstand geführten Aktienbuch eingetragen ist.
Vertretung durch Bevollmächtigte:
Jede/r Aktionär/in, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht eine natürliche oder juristische Person zur Vertreterin / zum Vertreter zu bestellen, die im Namen der Aktionärin / des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die/der Aktionär/in hat, den sie vertritt. Die Vollmacht muss an eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person in schriftlicher Form erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft an die Gesellschaftsanschrift übermittelt werden (bzw. ist diese bei der Hauptversammlung vorzulegen).
Fernteilnahme:
Neben der physischen Teilnahme an der Hauptversammlung ist alternativ die Fernteilnahme der Teilnehmer im Sinne von § 20 Abs 1 (iii) der Satzung sowie des § 102 Abs 3 Z 2 AktG unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit mittels akustischer und optischer Zweiwegeverbindung in Echtzeit möglich. Jede/r Teilnehmer/in kann daher alternativ virtuell per Videokonferenzschaltung (Microsoft Teams) an der Hauptversammlung teilnehmen und auch das Stimmrecht auf elektronischem Weg ausüben.
Einwahldaten für die Microsoft Teams Videokonferenz:
Meeting ID: 346 896 858 341 3
Passcode: hP9cZ2jD
Nachdem das Programm Microsoft Teams über den Internet-Link durch die/den Teilnehmer/in gestartet wurde, wird geprüft, ob die Bild- und Tonübertragungsqualität für eine Videozuschaltung in Echtzeit ausreichend ist. Ist dies der Fall, schaltet der Versammlungsleiter die/den Einwählende/n unverzüglich hinzu. Technische Voraussetzung für eine Videozuschaltung in Echtzeit ist eine stabile Internetverbindung, und ein internetfähiges Endgerät seitens der Teilnehmerin / des Teilnehmers sowie eine Webcam und ein Mikrofon.
Wals, 14.10.2025
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
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