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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 531/2025

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Kollektivvertrag: KV 531/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 531/2025
Katasterzahl
XIV/61-63/32

Veröffentlicht auf EVI am 17.10.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl: 2025-0.822.502 

KV 531/2025. Am 29. April 2025 haben der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich, Bau, Wohnbau, einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 1. Mai 2001, KV 221/2002, idgF) für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für alle Bundesländer der Republik Österreich; 2) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der o. a. Bundesinnung bzw. des o. a. Fachverbandes im Sinne der Fachgruppenordnung, idgF, sind; 3) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer der unter 2) genannten Betriebe sowie für Lehrverträge der Lehrberufe Bürokaufmann, Bautechnischer Zeichner, Informationstechnologie-Informatik, Informationstechnologie-Technik und Bautechnische Assistenz. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgelte und enthält weiters Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. Mai 2001, idgF, und wurde unter Registerzahl KV 531/2025, Katasterzahl XIV/61-63/32, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 13. Oktober 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz