Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 530/2025
Kollektivvertrag: KV 530/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. September 2025
- Ende der Geltung
- Montag, den 31. August 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 530/2025
- Katasterzahl
- XIII/51-59/35
Veröffentlicht auf EVI am 17.10.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl: 2025-0.822.502
KV 530/2025. Am 10. September 2025 haben der Fachverband Metalltechnische Industrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die Firma Pollmann Austria GmbH, Raabser Straße 1, 3822 Karlstein an der Thaya; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, und überlassene Arbeitskräfte die in dem Bereich OP-ASM, arbeiten. Aufgrund des § 12a ARG wird bezüglich der Vollauslastung und des wirtschaftlichen Bedarfs ab 1. September 2025 bis 31. August 2026 Wochenendarbeit- und Feiertagsarbeit zugelassen. Die Zulassung ist nur wirksam, sofern eine Betriebsvereinbarung die Wochenend- und Feiertagsarbeit vorsieht und eine Zulage für die Wochenendarbeit regelt. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 530/2025, Katasterzahl XIII/51-59/35, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 13. Oktober 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz