Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 529/2025
Kollektivvertrag: KV 529/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. August 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 529/2025
- Katasterzahl
- IV/31/69
Veröffentlicht auf EVI am 17.10.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl: 2025-0.822.502
KV 529/2025. Am 31. Juli 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Mühlenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge und der Angestellten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 529/2025, Katasterzahl IV/31/69, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 13. Oktober 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz