LAZARD EUROPE CONCENTRATED | Ordentliche Hauptversammlung 2025
Ordentliche Hauptversammlung: 21. Oktober 2025, 10:00 Uhr
- Termin:
- Dienstag, den 21. Oktober 2025 um 10:00 Uhr
- Ort:
- Rue de Courcelles 25
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 30.09.2025
LAZARD EUROPE CONCENTRATED
Französische offene Investmentgesellschaft mit Verwaltungsrat
Hauptsitz: 10, avenue Percier, 75008 Paris
377 963 178 R.C.S. Paris
Einberufung
Ordentliche Hauptversammlung
Die Aktionäre werden für den 21. Oktober 2025 um 10 Uhr in die Rue de Courcelles 25 im 8. Arrondissement von Paris zur Ordentlichen Hauptversammlung einberufen, um über die nachstehende Tagesordnung zu beraten.
Tagesordnung:
- Bericht des Verwaltungsrats über die Geschäftstätigkeit des am 30. Juni 2025 endenden Geschäftsjahres und Bericht über seine Geschäftsführung;
- Allgemeiner Bericht des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss zum 30. Juni 2025;
- Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder;
- Genehmigung des Jahresabschlusses für das am 30. Juni 2025 endende Geschäftsjahr und Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge;
- Sonderbericht des Wirtschaftsprüfers zu den in Artikel L.225-38 des Handelsgesetzbuchs genannten Vereinbarungen und Genehmigung dieser Vereinbarungen;
- Befugnisse für Formalitäten.
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Jeder Aktionär ist unabhängig von der Anzahl seiner Aktien zur Versammlung zugelassen und kann sich durch einen Bevollmächtigten oder seinen Ehepartner vertreten lassen. Er muss den Besitz seiner Aktien durch Vorlage einer Bescheinigung über seine Beteiligung am Sitz der Gesellschaft mindestens zwei Werktage vor dem Versammlungstermin nachweisen. Inhaber von Aktien, die in reinen oder verwalteten Namenskonten eingetragen sind, werden nach einfachem Nachweis ihrer Identität zur Versammlung zugelassen, sofern sie mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Versammlungstermin in den Registern der Gesellschaft eingetragen waren.
Gemäß Artikel R.225-72 des französischen Handelsgesetzbuchs können die Aktionäre ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung und bis 25 Tage vor der Hauptversammlung die Aufnahme von Beschlussvorlagen in die Tagesordnung der Hauptversammlung beantragen.
Die Anträge sind an den Sitz der Gesellschaft zu richten. Ihnen ist eine kurze Begründung sowie eine Bescheinigung über die Eintragung in das Konto beizufügen.
Diese Einberufungsbekanntmachung gilt als Einberufung, sofern keine Änderungen an der Tagesordnung aufgrund von Anträgen der Aktionäre auf Aufnahme von Beschlussvorlagen vorgenommen werden.
Der Verwaltungsrat
Anhänge zur Veröffentlichung
- 300925_LAZARD EUROPE CONCENTRATED.pdf (28.8 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- LAZARD EUROPE CONCENTRATED