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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 502/2025

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Kollektivvertrag: KV 502/2025

Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 502/2025
Katasterzahl
XXI/95/52

Veröffentlicht auf EVI am 15.09.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.723.333

KV 502/2025. Am 20. Juni 2025 haben der Österreichische Rundfunk und der Zentralbetriebsrat des Österreichischen Rundfunks einen Kollektivvertrag abgeschlossen. 

Der unter Registerzahl KV 502/2025, Katasterzahl XXI/95/52, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 17. März 2003, KV 157/2003, idgF) der mit seiner Unterzeichnung in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt für alle Dienstnehmer des Österreichischen Rundfunks, die nach dem 31. Dezember 2003 eingestellt wurden und enthält Regelungen über die Novellierung des Verwendungsgruppenschemas.  

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 10. September 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz