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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 490/2025

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Kollektivvertrag: KV 490/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. August 2025
Ende der Geltung
Freitag, den 31. Juli 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 490/2025
Katasterzahl
XIV/61-63/27

Veröffentlicht auf EVI am 08.09.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.697.011

KV 490/2025. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Arge SBT 4.1 – Technische Ausrüstung, 8680 Mürzzuschlag, Zöchlingweg 1, Fa. Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH, Fa. Porr Bau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. August 2025 in Kraft getreten und gilt bis 31. Juli 2026 und wurde unter Registerzahl KV 490/2025, Katasterzahl XIV/61-63/27, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. September 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz