Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 490/2025
Kollektivvertrag: KV 490/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. August 2025
- Ende der Geltung
- Freitag, den 31. Juli 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 490/2025
- Katasterzahl
- XIV/61-63/27
Veröffentlicht auf EVI am 08.09.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.697.011
KV 490/2025. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Arge SBT 4.1 – Technische Ausrüstung, 8680 Mürzzuschlag, Zöchlingweg 1, Fa. Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH, Fa. Porr Bau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. August 2025 in Kraft getreten und gilt bis 31. Juli 2026 und wurde unter Registerzahl KV 490/2025, Katasterzahl XIV/61-63/27, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. September 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz