RWT AG (600787k) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 9. September 2025, 10:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 09. September 2025 um 10:00 Uhr
Ort:
Pfarrsaal von Rußbach am Paß Gschütt
Saag 48
5442 Rußbach am Paß Gschütt
Veröffentlicht auf EVI am 12.08.2025

RWT AG

Rußbach am Paß Gschütt, FN 600787k
ISIN AT00RWTRACE1
(die „Gesellschaft“)

Einladung zur 2. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 09. September 2025, um 10:00 Uhr, im Pfarrsaal von Rußbach am Paß Gschütt, Saag 48, 5442 Rußbach am Paß Gschütt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 

Die Hauptversammlung wird als Präsenzhauptversammlung abgehalten. Der Vorstand behält das Recht vor, wenn es die rechtlichen Umstände erfordern, die Hauptversammlung abzuberaumen oder zu verschieben. 

I. Vorgeschlagene Tagesordnung:

  1. Beschlussfassung über die Richtigstellung der Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2023/2024.
  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht zum 31.01.2025, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024/2025.
  3. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2024/2025.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/2025.
  5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/2025.
  6. Beschlussfassung über die Satzungsänderung zu Punkt 18. Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung dahingehend, dass die Depotbestätigung vom depotführenden Kreditinstitut auch in Textform übermittelt werden kann. 
  7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026.

II. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite:  

Insbesondere folgende Unterlagen können ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 19. August 2025, gemäß § 108 AktG am Sitz der Gesellschaft (Gseng 90, 5442 Rußbach am Paß Gschütt) an Werktagen in der Zeit Mo-Do 08:00-16:00 Uhr und Fr 8:00-12:00 Uhr eingesehen werden sowie auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations (https://rwt.ag/investor-relations) abgerufen werden:

  • Vollständiger Text dieser Einberufung.
  • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme.
  • Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 1, 3 – 7.
  • Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024/2025.
  • Vorschlag für die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2024/2025.
  • Vorschlag für die Richtigstellung der Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2023/2024.
  • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025.
  • Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.
  • Gegenüberstellung der derzeit geltenden Satzung.

Es wird zur Einsicht in die Unterlagen um vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten bei Gerald Thor unter g.thor@r-w-t.com gebeten.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der aufzulegenden Unterlagen zu erteilen. Der Aktionär kann auch verlangen, dass ihm die Einberufung und eine Abschrift der Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden.

Das Verlangen auf Erteilung einer Abschrift ist zu richten an: 

postalisch: RWT AG, zHd Gerald Thor, Gseng 90, 5442 Rußbach am Paß Gschütt
per E-Mail: an Gerald Thor,  g.thor@r-w-t.com

III. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung:

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. August 2025, 24.00 Uhr (MEZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 04. September 2025 in Schriftform, somit postalisch oder per Boten an RWT AG, zHd Gerald Thor, Gseng 90, 5442 Rußbach am Paß Gschütt zuzugehen hat.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und rechtzeitige Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. 

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
  2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
  3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
  4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs;
  5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Damit die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung dienen kann, muss sich diese auf das Ende des Nachweisstichtages 30. August 2025 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

IV. Vertretung durch Bevollmächtigte:

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Er kann diese Rechte mittels jeder von der Gesellschaft angebotenen Form der Teilnahme ausüben.

Die Vollmacht ist unter Bedachtnahme auf die Vorgaben des § 114 AktG einer bestimmten Person zu erteilen, wobei die Textform genügt. Die Textform genügt auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a) Vollmacht erteilt, so genügte es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht ist der Gesellschaft zu übermitteln und von dieser aufzubewahren oder nachprüfbar festzuhalten. Für die Übermittlung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

postalisch: RWT AG, zHd Gerald Thor, Gseng 90, 5442 Rußbach am Paß Gschütt
per E-Mail: unterfertigte Vollmacht im PDF-Format dem E-Mail angefügt an Gerald Thor, g.thor@r-w-t.com
per Telefax: +43 6242 471-55
persönlich: am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich bei der Registrierung zur Hauptver­sammlung am Versammlungsort. 

V. Information zum Datenschutz für Aktionäre:

Die RWT AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten sowie zum Datenschutz sind auf der Internetseite der RWT AG unter https://rwt.ag/investor-relations zu finden und können auch über die E-Mail-Adresse von Gerald Thor, g.thor@r-w-t.com angefordert werden.

Rußbach am Paß Gschütt, 12. August 2025

Der Vorstand

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