EFM - RH1 AG (609989v) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 3. September 2025, 11:15 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 03. September 2025 um 11:15 Uhr
Ort:
Keplerstraße 105/4
8020 Graz
Veröffentlicht auf EVI am 05.08.2025

EFM – RH1 Aktiengesellschaft

mit dem Sitz in Lienz, FN 609989v
(„Gesellschaft“)

Einberufung der 2. ordentlichen Hauptversammlung

am 03.09.2025 um 11:15 Uhr
in den Räumlichkeiten Keplerstraße 105/4, 8020 Graz

Tagesordnung

  1. Begrüßung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit 

  2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.03.2025
    Antrag Nr. 1: Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 

  3. Ergebnisverwendung
    Bericht über das Jahresergebnis

  4. Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2024/2025
    Antrag Nr. 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes 

  5. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2024/2025
    Antrag Nr. 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates 

  6. Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Festlegung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung eines Geschäftsführers
    Antrag Nr. 4: Beschlussfassung über die Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Festlegung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung eines Geschäftsführers

  7. Allfälliges

Spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, bei der Gesellschaft an deren Geschäftsanschrift an Werktagen zwischen 08:00 und 12:00 Uhr gemäß § 108 Abs. (3) bis (5) AktG in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen:

  • Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 samt Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates

Jedem Aktionär sind über Verlangen (per E-Mail, per Telefon oder per Post) unverzüglich und kostenlos Abschriften der vorstehend angeführten Unterlagen zu erteilen oder zu übersenden.

Teilnahmeberechtigte Aktionäre können sich mittels einer schriftlichen Vollmacht in der Hauptversammlung von natürlichen oder juristischen Personen vertreten lassen. Die dafür erforderliche schriftliche Vollmacht ist von der Gesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zurückzubehalten.

EFM - RH1 AG,
Johannesplatz 2, 9900 Lienz,
E-Mail: stefan.kojalek@efm.at 

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: EFM - RH1 AG (609989v)
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