EFM – RH1 Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Lienz, FN 609989v
(„Gesellschaft“)
Einberufung der 2. ordentlichen Hauptversammlung
am 03.09.2025 um 11:15 Uhr
in den Räumlichkeiten Keplerstraße 105/4, 8020 Graz
Tagesordnung
Begrüßung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.03.2025
Antrag Nr. 1: Beschlussfassung über die Feststellung des JahresabschlussesErgebnisverwendung
Bericht über das JahresergebnisEntlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2024/2025
Antrag Nr. 2: Beschlussfassung über die Entlastung des VorstandesEntlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2024/2025
Antrag Nr. 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des AufsichtsratesUmwandlung der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Festlegung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung eines Geschäftsführers
Antrag Nr. 4: Beschlussfassung über die Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Festlegung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung eines GeschäftsführersAllfälliges
Spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, bei der Gesellschaft an deren Geschäftsanschrift an Werktagen zwischen 08:00 und 12:00 Uhr gemäß § 108 Abs. (3) bis (5) AktG in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen:
- Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 samt Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates
Jedem Aktionär sind über Verlangen (per E-Mail, per Telefon oder per Post) unverzüglich und kostenlos Abschriften der vorstehend angeführten Unterlagen zu erteilen oder zu übersenden.
Teilnahmeberechtigte Aktionäre können sich mittels einer schriftlichen Vollmacht in der Hauptversammlung von natürlichen oder juristischen Personen vertreten lassen. Die dafür erforderliche schriftliche Vollmacht ist von der Gesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zurückzubehalten.
EFM - RH1 AG,
Johannesplatz 2, 9900 Lienz,
E-Mail: stefan.kojalek@efm.at
Der Vorstand