Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 470/2025
Kollektivvertrag: KV 470/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 470/2025
- Katasterzahl
- IX/41/11
Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.605.162
KV 470/2025. Am 19. Mai 2025 haben der Fachverband der Papierindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Papier und Pappe erzeugende Industrie, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreichs; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Auf kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge, wobei die Bestimmungen über Reisekosten, Aufwandsentschädigungen und Wegzeitvergütungen mit dem jeweils niedrigsten Ansatz insoweit anzuwenden sind, als nicht Entsendungen in Lehrwerkstätten, zwischenbetriebliche Ausbildung oder Aufenthalte in Internatsberufsschulen vorliegen. Der Kollektivvertrag enthält Änderungen zum Zusatzkollektivvertrag über Aufwandsentschädigung etc. vom 7. November 1983, Ke 84/1984, idgF, die die Regelung der Reiseaufwandsentschädigung betreffen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 470/2025, Katasterzahl IX/41/11, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 30. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz