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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 469/2025

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Kollektivvertrag: KV 469/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 469/2025
Katasterzahl
IX/41/10

Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.605.162

KV 469/2025. Am 19. Mai 2025 haben der Fachverband der Papierindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Papier und Pappe erzeugende Industrie, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, der Überstundenpauschalien und sonstiger Entgelte und enthält weiters Bestimmungen betreffend Ist-Gehälter. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen einzelner rahmenrechtlicher Bestimmungen bzw. eine Redaktionelle Richtigstellung zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl 469/2025, Katasterzahl IX/41/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 30. Juli 2025

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