Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 469/2025
Kollektivvertrag: KV 469/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 469/2025
- Katasterzahl
- IX/41/10
Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.605.162
KV 469/2025. Am 19. Mai 2025 haben der Fachverband der Papierindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Papier und Pappe erzeugende Industrie, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, der Überstundenpauschalien und sonstiger Entgelte und enthält weiters Bestimmungen betreffend Ist-Gehälter. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen einzelner rahmenrechtlicher Bestimmungen bzw. eine Redaktionelle Richtigstellung zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl 469/2025, Katasterzahl IX/41/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 30. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz