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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 463/2025

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Kollektivvertrag: KV 463/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 463/2025
Katasterzahl
VIII/38/9

Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.605.162

KV 463/2025. Am 27. Juni 2025 haben die Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (zum Zusatzkollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe vom 11. April 2024, KV 304/2024) abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die Fa. Alpla Werke, Alwin Lehner GmbH & Co KG; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag enthält Ergänzungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 11. April 2024 und enthält außerdem die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 463/2025, Katasterzahl VIII/38/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 30. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz