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Lagermax Lagerhaus und Speditions Aktiengesellschaft (59913h) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 29. August 2025, 11:30 Uhr

Termin:
Freitag, den 29. August 2025 um 11:30 Uhr
Ort:
Kanzlei PEHB Rechtsanwälte
Erzabt-Klotz-Straße 21A
5020 Salzburg
Veröffentlicht auf EVI am 29.07.2025

Lagermax Lagerhaus und Speditions AG

Sitz in Salzburg
FN 59913 h Landesgericht Salzburg

zu der am Freitag, dem 29. August 2025 um 11:30 Uhr in den Räumen
der Kanzlei PEHB Rechtsanwälte, Erzabt-Klotz-Straße 21A, 5020 Salzburg stattfindenden

41. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzern­lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2024
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
  6. Neuwahl des Aufsichtsrates
  7. Allfälliges

Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 5020 Salzburg, Radingerstraße 16, Vorstands­sekretariat, auf:

  • Jahresabschluss 2024 mit Lagebericht
  • Konzernabschluss 2024 mit Konzernlagebericht
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung 2024
  • Beschlussentwürfe des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 2) bis 4)
  • Bericht des Aufsichtsrates für 2024

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur solche Aktionäre berechtigt, die Ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstituts oder bei den in der Einberufung zur Hauptversammlung bestimmten anderen Hinterlegungsstellen spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft vor der Hauptversammlung zugehen. Ein Voll­machtformular wird auf Verlangen zugesandt.

Salzburg, im Juli 2025

Der Vorstand