dagobertinvest AG
Bezugsaufforderung
Gemäß § 4a Abs. (1) der Satzung ist der Vorstand, der dagobertinvest AG, FN 567888f (die "Gesellschaft"), ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 14.03.2027, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 41.308, allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe von bis zu 20.654 Stückaktien (Stammaktien), welche stimmberechtigte Vorzugsaktien sind, gegen Bareinzahlung unter Wahrung des den Aktionären zustehenden gesetzlichen Bezugsrechts zu erhöhen, und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital).
In teilweiser Ausnützung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 12.08.2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13.08.2025, den Grundlagenbeschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 120.826 um bis zu EUR 27.800 auf bis zu EUR 148.626 durch Ausgabe von bis zu 13.900 Stück neuen auf Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien), mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Jänner 2025 gegen Bareinlage, unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen. Die neuen Aktien sind somit jeweils mit einem rechnerischen Anteil von EUR 2 am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.
Neue Aktien, für die die Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, können von Investoren während der Angebotsfrist im Rahmen des digitalen Zeichnungsangebots über die Website des Emittenten (https://dagobertinvest.ag) erfolgen.
Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Ablauf der Bezugs- und Angebotsfrist mittels Beschluss festgelegt. Die Aktionäre und neue Aktien zeichnende Dritte werden über einen solchen Beschluss persönlich (per E-Mail oder eingeschriebenen Brief) informiert (die "Durchführungsmitteilung").
Der Bezugs- und Angebotspreis wurde mit EUR 50,00 je neuer Aktie festgelegt.
Das Bezugsverhältnis beträgt 4,346258:1, dh für jeweils (rechnerisch) 4,346258 bestehende Aktien kann 1 neue Aktie bezogen werden. Bezugsberechtigte, deren Anzahl von bestehenden Aktien (bzw Bezugsrechten) kein ganzzahliges Vielfaches des Bezugsverhältnisquotienten (=4,346258) ist, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben. Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein aufgrund des Bezugsverhältnisses allfällig verbleibender Spitzenausgleich verbleibt zur freien Verfügung des Vorstands.
Das Bezugsverhältnis wird auch aufrechterhalten, wenn weniger als 13.900 neue Aktien ausgegeben werden. Dies kann zur Erhöhung des (prozentuellen) Anteils eines Aktionärs, der sein Bezugsrecht ausgeübt hat, am Grundkapital führen.
Die Bezugsfrist, während der bezugsberechtigte Personen die neuen Aktien beziehen können, beginnt am 18.08.2025 (0:00 Uhr) und endet am 01.09.2025 (24:00 Uhr). Die Angebotsfrist, während der neue Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, ausgewählten dritten Personen und/oder bestehenden Aktionären angeboten werden können, beginnt am 18.08.2025 (0:00 Uhr) und endet voraussichtlich am 01.09.2025 (24:00 Uhr).
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein, ihr Recht auf den Bezug der neuen Aktien in der Zeit vom 18.08.2025 (00:00 Uhr) bis zum 01.09.2025 (24:00 Uhr) im Rahmen des digitalen Zeichnungsangebots über die Website des Emittenten (https://dagobertinvest.ag) oder– sollte dies aus welchen Gründen auch immer faktisch nicht möglich sein – bei der Gesellschaft auszuüben.
Der Bezugspreis in Höhe von EUR 50,00 je neuer Aktie ist, bis spätestens 02.09.2025 auf ein von der Gesellschaft gesondert bekannt gegebenes Konto, einzuzahlen. Der Emittent hat sodann binnen 14 Tagen ab dem 02.09.2025 eine Erklärung abzugeben, ob er das Angebot des Investors annimmt. Die Annameerklärung erfolgt per E-Mail.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung dient weder zur direkten noch indirekten Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung.
Die Aktien der Gesellschaft sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 ("Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht stattfinden.
Wien, im August 2025
Der Vorstand