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EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft (39921h) | Außerordentliche Hauptversammlung 2025

Außerordentliche Hauptversammlung: 18. September 2025, 9:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 18. September 2025 um 09:00 Uhr
Ort:
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Am Belvedere 4
1100 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 14.08.2025

EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft

Baden, FN 39921 h
(„Gesellschaft“)

Hinweisbekanntmachung
gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz 
und 
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
für Donnerstag, dem 18. September 2025,
um 9.00 Uhr,
bei der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 
1100 Wien, Am Belvedere 4

Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) hat der Vorstand einer Akti­engesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minder­heitsgesellschafter mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffent­lichen, die über den Ausschluss beschließen soll. In dieser Veröffentlichung sind die Aktionäre auf ihre Rechte nach § 3 Abs 5 GesAusG hinzuweisen.

FRIES Familien-Privatstiftung, FN 161747 p, Parkstraße 32, 4311 Schwertberg, hält derzeit 15.763.668 Stück Aktien der Gesellschaft entsprechend rund 99,5181 % am Grundkapital der Gesellschaft. FRIES Holding GmbH, FN 202701 s, Am Belvedere 4, 1100 Wien (künftig: Weilburgstraße 16a, 2500 Baden), ist ein mit der FRIES Familien-Privatstiftung verbundenes Unternehmen und hält derzeit 393 Stück Aktien an der Gesellschaft entsprechend 0,0025 %. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 

FRIES Familien-Privatstiftung hat als Hauptgesellschaft der Gesellschaft das Verlangen an die Gesellschaft auf Durchführung eines Gesellschafterausschlusses gemäß § 1 Abs 1 GesAusG durch Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf FRIES Familien-Privatstiftung als Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG gestellt. Die Beschlussfassung über den Gesellschafterausschluss soll im Rahmen einer außer­ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgen.

Vor diesem Hintergrund laden wir hiermit unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptver­sammlung der Gesellschaft am 18. September 2025 um 9.00 Uhr (Wiener Zeit) in den Räum­lichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, in 1100 Wien, Am Belvedere 4, ein.

I. Tagesordnung

Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 GesAusG und die Übertragung von deren Aktien an der EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft auf den Hauptge­sell­schafter FRIES Familien-Privatstiftung gegen Gewährung einer angemessenen Barabfin­dung gemäß § 2 GesAusG.

II. Gesellschafterausschluss

Entsprechend dem Verlangen der FRIES Familien-Privatstiftung als Hauptgesellschafter schla­gen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft vor, dass in der außerordentlichen Hauptver­sammlung der Gesellschaft am 18. September 2025 zum angeführten, einzigen Tagesordnungs­punkt ein Beschluss gemäß nachstehendem Beschlussvorschlag gefasst wird:

„Gemäß § 1 GesAusG werden die Aktien sämtlicher Aktionäre der EAG-Beteiligungs Aktien­gesellschaft mit Ausnahme der im Zeitpunkt der Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch von (i) FRIES Familien-Privatstiftung, FN 161747 p, als Hauptgesellschafter der EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft, und der (II) Tochtergesellschaft der FRIES Familien-Privat­stiftung, der FRIES Holding GmbH, FN 202701 s, als mit dem Hauptgesellschafter ver­bunde­nes Unternehmen gehaltenen Aktien der EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft gegen Ge­wäh­rung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptgesellschafter, die FRIES Familien-Privatstiftung, übertragen.

Der Hauptgesellschafter zahlt den Aktionären eine Barabfindung in der Höhe von EUR 10,61 je Stückaktie der EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Gesellschafterausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fol­genden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt der Hauptgesellschafter.“

III. Unterlagen zur Hauptversammlung

Insbesondere folgende Unterlagen werden gemäß § 3 Abs 5 GesAusG iVm § 108 Abs 3 und 5 AktG spätestens ab dem 14. August 2025 am Sitz der Gesellschaft, während der üblichen Ge­schäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre bereitgestellt und können unter folgender Adresse an­gefordert werden:

EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft
Mag. Dieter Cech
Weilburgstraße 16a
2500 Baden
per e-mail: dieter.cech@eag-bag.com

  • Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung und Hinweisbekanntmachung
  • Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nach § 108 Abs 1 AktG
  • Beschlussantrag der FRIES Familien-Privatstiftung über den Ausschluss der Minderheits­gesellschafter gemäß § 3 Abs 5 Z 1 GesAusG
  • gemeinsamer Bericht des Vorstandes der Gesellschaft und der FRIES Familien-Privat­stif­tung als Hauptgesellschafter gemäß § 3 Abs 1 GesAusG
  • Bericht von Moore Centurion Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH als ge­richtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 3 Abs 2 GesAusG
  • Bericht des Aufsichtsrates der Gesellschaft gemäß § 3 Abs 3 GesAusG
  • Gutachten der BDO Corporate Finance GmbH, auf dem die Beurteilung der Angemessen­heit der gewährten Barabfindung beruht (§ 3 Abs 5 Z 3 GesAusG)
  • Stellungnahme der BDO Corporate Finance GmbH zur Aufzinsung
  • Jahresabschlüsse inkl Lageberichte der Gesellschaft für die letzten drei vollen Geschäfts­jahre, sohin die Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021/22, 2022/23 und 2023/24

Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt in den Geschäftsräum­lichkeiten der Gesellschaft in 2500 Baden, Weilburgstraße 16a, zur Einsicht auf. Um Anmel­dung unter Tel. +43 664 35 26 951 wird gebeten. Jedem Aktionär sind auf Verlangen un­ver­züglich und kostenlos Abschriften der vorgenannten Unterlagen zu erteilen.

Die Unterlagen werden gemäß § 3 Abs 7 Satz 1 GesAusG auch in der Hauptversammlung zur Einsicht aufgelegt.

IV. Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm­rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu ma­chen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversamm­lung. Die Anmeldung zur Teil­nahme bedarf der Textform (z.B. Brief, E-Mail; §§ 13 Abs 2, 111 Abs 3 AktG) und muss der Gesellschaft bis Montag, dem 15. September 2025, unter einer der fol­genden Adressen zugehen:

per Post oder Boten:

EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft

Mag. Dieter Cech

Weilburgstraße 16a

2500 Baden

per e-mail:dieter.cech@eag-bag.com

V. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertre­ter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person erteilt werden, kann zur Hauptversammlung mitgebracht werden oder der Gesellschaft vorab in Textform zu­gehen wie folgt:

per Post:

EAG-Beteiligungs Aktiengesellschaft

Mag. Dieter Cech

Weilburgstraße 16a

2500 Baden

per e-mail:dieter.cech@eag-bag.com, wobei die Vollmacht in Textform, beispiels­weise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungs­ökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Wien, im August 2025

Der Vorstand

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