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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 410/2025

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Kollektivvertrag: KV 410/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. März 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 410/2025
Katasterzahl
XX/94/10

Veröffentlicht auf EVI am 15.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.541.658

KV 410/2025. Am 28. Mai 2025 haben die Landesinnung Tirol der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe abgeschlossen, der am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Bundesland Tirol; 2) für alle Mitgliedsbetriebe des räumlichen Geltungsbereichs, die der o. a. Landesinnung angehören, mit Ausnahme der Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges der Heilmasseure (Anhang A); 3) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 410/2025, Katasterzahl XX/94/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält außerdem den Anhang A (Fachorganisationsordnung). 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 10. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz