Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 410/2025
Kollektivvertrag: KV 410/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. März 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 410/2025
- Katasterzahl
- XX/94/10
Veröffentlicht auf EVI am 15.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.541.658
KV 410/2025. Am 28. Mai 2025 haben die Landesinnung Tirol der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe abgeschlossen, der am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Bundesland Tirol; 2) für alle Mitgliedsbetriebe des räumlichen Geltungsbereichs, die der o. a. Landesinnung angehören, mit Ausnahme der Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges der Heilmasseure (Anhang A); 3) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 410/2025, Katasterzahl XX/94/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält außerdem den Anhang A (Fachorganisationsordnung).
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 10. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz