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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 401/2025

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Kollektivvertrag: KV 401/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages:
Dienstag, den 01. Juli 2025
Daten der Hinterlegung:
Registerzahl:
KV 401/2025
Katasterzahl:
XXII/96/39

Veröffentlicht auf EVI am 14.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.537.222

KV 401/2025. Der Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg (AGV) und die Gewerkschaft GPA haben einen Kollektivvertrag für Angestellte des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens (VSG-KV) abgeschlossen, der am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Bundesland Vorarlberg; 2. für Anbieter sozialer und/oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; 3. alle ArbeitgeberInnen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 401/2025, Katasterzahl XXII/96/39, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 8. Juli 2025 

Verantwortlich für den Inhalt:
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