Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 401/2025
Kollektivvertrag: KV 401/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages:
- Dienstag, den 01. Juli 2025
- Daten der Hinterlegung:
- Registerzahl:
- KV 401/2025
- Katasterzahl:
- XXII/96/39
Veröffentlicht auf EVI am 14.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.537.222
KV 401/2025. Der Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg (AGV) und die Gewerkschaft GPA haben einen Kollektivvertrag für Angestellte des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens (VSG-KV) abgeschlossen, der am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Bundesland Vorarlberg; 2. für Anbieter sozialer und/oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; 3. alle ArbeitgeberInnen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 401/2025, Katasterzahl XXII/96/39, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 8. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz