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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 400/2025

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Kollektivvertrag: KV 400/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 400/2025
Katasterzahl
XIX/93/19

Veröffentlicht auf EVI am 14.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.537.222

KV 400/2025. Am 29. April 2025 haben die Rechtsanwaltskammer Vorarlberg und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, sonstige Gewerbe, einen Kollektivvertrag für Rechtsanwalts-Angestellte abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für Vorarlberg; 2. für sämtliche Mitglieder der o. a. Rechtsanwaltskammer; 3. für alle in den Kanzleien der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlinge im Lehrberuf einer(s) RechtsanwaltskanzleiassistentIn(en) mit Ausnahme der VolontärInnen, RechtsanwaltsanwärterInnen und angestellten RechtsanwältInnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 400/2025, Katasterzahl XIX/93/19, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 8. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz