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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 408/2025

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Kollektivvertrag: KV 408/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 408/2025
Katasterzahl
XVII/84/6

Veröffentlicht auf EVI am 14.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.537.222

KV 408/2025. Am 18. April 2024 haben der Fachverband der Autobus-, Luft- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Luftfahrt, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag für die Arbeiter (Zusatz zum Rahmenkollektivvertrag KV 454/2017) in zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens berechtigten Unternehmen und für die Angestellten (Zusatz zum Rahmenkollektivvertrag KV 406/2017) der öffentlichen Flughäfen Österreichs abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Im Geltungsbereich a) des KV-Arbeiter bzw. KV-Angestellte für Betriebsfeuerwehren am Flughafen Wien und/oder Sanitätsdienste am Flughafen Wien kann die Betriebsvereinbarung bei überwiegender Arbeitsbereitschaft und besonderen Erholungsmöglichkeiten während der Arbeitszeit dreimal pro Woche eine Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit bis auf 24 Stunden zulassen, wenn durch ein arbeitsmedizinisches Gutachten festgestellt wurde, dass der Arbeitnehmer wegen der besonderen Arbeitsbedingungen im Durchschnitt nicht stärker gesundheitlich belastet wird als bei Ausübung der selben Tätigkeit im Rahmen einer Verlängerung der Normalarbeitszeit bei regelmäßiger Arbeitsbereitschaft nach § 5 AZG. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Bestimmungen betreffend Entlohnung bzw. Entgelt und wurde unter Registerzahl KV 408/2025, Katasterzahl XVII/84/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 8. Juli 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz