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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 385/2025

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Kollektivvertrag: KV 385/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. März 2025
Ende der Geltung
Samstag, den 28. Februar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 385/2025
Katasterzahl
IV/31/52

Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.533.790

KV 385/2025. Am 27. Februar 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Süßwarenindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die bei der Firma Lindt & Sprüngli Austria GmbH, Standort Gloggnitz, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, abgeschlossen, der Regelungen betreffend Beschäftigung im Sinne von § 12a ARG auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe mit den im Abwerkverkauf/Fabrikverkauf im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten enthält, soweit Einvernehmen mit dem Betriebsrat hergestellt wurde. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2025 in Kraft getreten und ist mit 28. Februar 2026 befristet und wurde unter Registerzahl KV 385/2025, Katasterzahl IV/31/52, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz