Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 385/2025
Kollektivvertrag: KV 385/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. März 2025
- Ende der Geltung
- Samstag, den 28. Februar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 385/2025
- Katasterzahl
- IV/31/52
Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.533.790
KV 385/2025. Am 27. Februar 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Süßwarenindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die bei der Firma Lindt & Sprüngli Austria GmbH, Standort Gloggnitz, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, abgeschlossen, der Regelungen betreffend Beschäftigung im Sinne von § 12a ARG auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe mit den im Abwerkverkauf/Fabrikverkauf im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten enthält, soweit Einvernehmen mit dem Betriebsrat hergestellt wurde. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2025 in Kraft getreten und ist mit 28. Februar 2026 befristet und wurde unter Registerzahl KV 385/2025, Katasterzahl IV/31/52, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz