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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 384/2025

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Kollektivvertrag: KV 384/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. März 2025
Ende der Geltung
Samstag, den 28. Februar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 384/2025
Katasterzahl
IV/32/15

Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.533.790

KV 384/2025. Am 27. Februar 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der alkoholfreien Erfrischungsgetränke, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die bei der Firma Vöslauer Mineralwasser AG/Standort Bad Vöslau, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, abgeschlossen, der Regelungen betreffend Beschäftigung auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe im Sinne von § 12a ARG für Arbeitnehmer mit bei folgenden Produktionen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten: 1. vollkontinuierliche industrielle Herstellung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken und den damit in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, 2. Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Produktionsanlagen, enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2025 in Kraft getreten und ist mit 28. Februar 2026 befristet und wurde unter Registerzahl KV 384/2025, Katasterzahl IV/32/15, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz