Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 376/2025
Kollektivvertrag: KV 376/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 376/2025
- Katasterzahl
- IV/31/50
Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.533.790
KV 376/2025. Am 14. Mai 2025 haben die Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Burgenland; b) für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), sind; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 376/2025, Katasterzahl IV/31/50, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz