Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 373/2025
Kollektivvertrag: KV 373/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. März 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 373/2025
- Katasterzahl
- I/01/7
Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.533.790
KV 373/2025. Am 22. Jänner 2025 haben die Bundesinnung der Gärtner und Floristen und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs abgeschlossen, der am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle der o. a. Bundesinnung angehörenden gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe mit Ausnahme der Friedhofsgärtner; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge, mit Ausnahme der Pflichtpraktikanten. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Anhänge A und B. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 373/2025, Katasterzahl I/01/7, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz