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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 373/2025

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Kollektivvertrag: KV 373/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. März 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 373/2025
Katasterzahl
I/01/7

Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.533.790

KV 373/2025. Am 22. Jänner 2025 haben die Bundesinnung der Gärtner und Floristen und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs abgeschlossen, der am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle der o. a. Bundesinnung angehörenden gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe mit Ausnahme der Friedhofsgärtner; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge, mit Ausnahme der Pflichtpraktikanten. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Anhänge A und B. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 373/2025, Katasterzahl I/01/7, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz