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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 370/2025

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Kollektivvertrag: KV 370/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 02. Juni 2025
Ende der Geltung
Sonntag, den 31. August 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 370/2025
Katasterzahl
XIV/61-63/21

Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.533.790

KV 370/2025.  Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle Kalkwerk Steyrling – Ausbruch Abzugskaverne mit entsprechenden Sicherungsarbeiten, Firma: ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH, Münzenbergstraße 38, 8700 Leoben; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 2. Juni 2025 in Kraft getreten und gilt bis 31. August 2025 und wurde unter Registerzahl KV 370/2025, Katasterzahl XIV/61-63/21, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz