Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 370/2025
Kollektivvertrag: KV 370/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 02. Juni 2025
- Ende der Geltung
- Sonntag, den 31. August 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 370/2025
- Katasterzahl
- XIV/61-63/21
Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.533.790
KV 370/2025. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle Kalkwerk Steyrling – Ausbruch Abzugskaverne mit entsprechenden Sicherungsarbeiten, Firma: ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH, Münzenbergstraße 38, 8700 Leoben; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 2. Juni 2025 in Kraft getreten und gilt bis 31. August 2025 und wurde unter Registerzahl KV 370/2025, Katasterzahl XIV/61-63/21, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz