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Bergbahnen Kappl AG (42420h) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 13. August 2025, 19:00 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 13. August 2025 um 19:00 Uhr
Ort:
Gemeindesaal Kappl
Veröffentlicht auf EVI am 09.07.2025

Bergbahnen Kappl AG

Kappl, FN 42420 h

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

der Bergbahnen Kappl AG | FN 42420 h | Au 483 | 6555  Kappl
am Mittwoch, den 13.08.2025, 19.00 Uhr
im Gemeindesaal Kappl

I. Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Vorlage Jahresabschluss, Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl Abschlussprüfer
    2.1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2023/24;
    2.2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/24;
    2.3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/24;
    2.4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25;
  3. Neubestellung des Aufsichtsrates (infolge Zeitablaufs)
    3.1. Neuwahlen in den Aufsichtsrat
  4. Bericht des Vorstandes
  5. Allfälliges

II. Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen ab 23.07.2025 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft während der Geschäftszeiten auf:

  • Jahresabschluss samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/24;
  • Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/24;
  • Vorschläge Neuwahl Aufsichtsrat;
  • Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2 AktG;
  • Beschlussvorschläge zu jedem Tagesordnungspunkt

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung / Vertretung

  1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.
  2. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Diese Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Kappl, 2025-07-02

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Bergbahnen Kappl AG (42420h)
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